Debatten im Landtag vom 27. Januar 2016

Gesetz zum dritten DIBt-Änderungsabkommen eingebracht

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung hat am Mittwoch den Entwurf des Gesetzes zum dritten DIBt-Änderungsabkommen und zur Änderung von Vorschriften mit Bezug auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)eingebracht. In erster Lesung verzichteten die Fraktionen auf eine Aussprache.  Die dritte Änderung des Abkommens steht im Zusammenhang mit der neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur […]

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung hat am Mittwoch den Entwurf des Gesetzes zum dritten DIBt-Änderungsabkommen und zur Änderung von Vorschriften mit Bezug auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)eingebracht. In erster Lesung verzichteten die Fraktionen auf eine Aussprache. 
Die dritte Änderung des Abkommens steht im Zusammenhang mit der neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Außerdem wird eine Öffnungsklausel in das Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik eingefügt, die vorsieht, dass diesem künftig bestimmte Aufgaben durch Verwaltungsabkommen übertragen werden können. Durch die neue Lösung soll die Übertragung bei Wahrung aller verfassungsrechtlicher Kompetenzvorbehalte flexibler gestaltet werden. 
Nach Auffassung der Landesregierung ist die Zustimmung zum dritten Abkommen erforderlich, um dem DIBt die Aufgaben zu übertragen, die ihm durch das Bauproduktengesetz (BauPG) zugewiesen werden. Gleichzeitig kommt das Land den europarechtlichen Verpflichtungen nach, die sich für Deutschland aus der EU-Bauproduktionsverordnung ergeben. Es habe sich in den vergangenen Jahren erwiesen, dass die rechtlichen Änderungen auf europäischer Ebene, die im nationalen Recht nachvollzogen werden müssen, immer häufiger werden. Mit dem bisherigen Verfahren der Ratifizierung durch alle Länderparlamente könne nicht flexibel genug auf diese Änderungen reagiert werden. Deutschland sei damit ständig mit der Erfüllung seiner Verpflichtung zum Vollzug des europäischen Rechts im Verzug.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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27. Januar 2016