Debatten im Landtag vom 6. und 7. März 2013

Schlichtungsgesetz wird aufgehoben

Stuttgart. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – das Schlichtungsgesetz aus dem Jahre 2000 ist ein Beispiel dafür. „Das Gesetz hat sich aber nicht in dem erhofften Maße bewährt. Am Mittwoch wurde im Landtag der Antrag zur Aufhebung des Schlichtungsgesetzes eingebracht. Mit dem Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung vor zivilrechtlichen Klagen hat es Baden-Württemberg […]

Stuttgart. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – das Schlichtungsgesetz aus dem Jahre 2000 ist ein Beispiel dafür. „Das Gesetz hat sich aber nicht in dem erhofften Maße bewährt. Am Mittwoch wurde im Landtag der Antrag zur Aufhebung des Schlichtungsgesetzes eingebracht.
Mit dem Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung vor zivilrechtlichen Klagen hat es Baden-Württemberg vor 13 Jahren ermöglicht, bei Erhebung der Klagen vor den Amtsgerichten in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro, bei Nachbarrechts-Streitigkeiten und bei Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb der Medien zwingend ein Güteverfahren vorzusehen.
„Das Gesetz hat sich aber nicht in dem erhofften Maße bewährt. Es bringt's nicht“, begründete Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Mittwoch im Landtag die Einbringung des Antrags zur Aufhebung des Schlichtungsgesetzes. Die Zahl der Schlichtungsverfahren sei ebenso kontinuierlich zurückgegangen wie diejenigen der Verfahren, die zu einer außergerichtlichen Beilegung der Streits führten.  

Rechtsanwaltskammern und Anwaltsverband gegen Gesetz

Die zwingende Durchführung der Verfahren werde als Formalismus und zwangsweise Erschwernis empfinden, erklärte Stickelberger. Deshalb könne das Gesetz abgeschafft werden. Diese Auffassung des Justizministers deckt sich mit den Ergebnissen der Anhörung, in der sich die vier Rechtsanwaltkammern im Südwesten und der Anwaltsverband Baden-Württemberg „einhellig und uneingeschränkt“ für die vollständige Aufhebung ausgesprochen haben. Der Gesetzentwurf wurde in den Ständigen Ausschuss verwiesen. 
Bernd Hitzler (CDU) sagte, das Gesetz sei zur Entlastung der Justiz beschlossen worden. „Die Ziele sind jedoch nicht erreicht worden.“ Er sprach von „kümmerlichen Ergebnissen“, weshalb der richtige Zeitpunkt zur Aufhebung gekommen sei. „Jetzt ist ausgeschlichtet“, kommentierte Hitzler vielsagend und signalisierte die Zustimmung der CDU-Fraktion in der zweiten Lesung.    

Goll: „Gegen mangelnde Akzeptanz ist kein Kraut gewachsen“

Auch Grüne und SPD werden dann für die Abschaffung des Gesetzes stimmen. Wilhelm Halder (Grüne) konstatierte, die obligatorische Schlichtung habe sich nicht bewährt. Die Zahl der Verfahren sei um ein Drittel zurückgegangen. Deshalb respektiere man „die Wünsche der Praxis“ und sorge gleichzeitig für Bürokratieabbau. Sascha Binder (SPD), im Hauptberuf Rechtsanwalt, nannte das Gesetz nicht zielführend; Verfahren seien damit in die Länge und Amtsgerichte belastet worden.        
„Gegen mangelnde Akzeptanz ist kein Kraut gewachsen. Das Gesetz wurde von der Praxis überwiegend abgelehnt“, stellte Ulrich Goll (FDP) etwas enttäuscht fest. Der frühere Justizminister findet es „auch heute noch gut“, wenn kleinere Streitigkeiten und Nachbarschafts-Streits „ohne die Gerichte“ behoben werden können. Schließlich würden alle Bürger die Hälfte der Kosten der Amtsgerichte bezahlen. Allerdings räumte Goll ein, dass die überwiegende Zahl von Mahnverfahren außergerichtlich gelöst würden. Er kündigte an, dass sich die Liberalen in zweiter Lesung enthalten werden.    

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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6. und 7. März 2013