Tauberbischofsheim muss in 121 Tagen neu wählen

Eine Bürgerin hatte erfolgreich gegen die Verteilung der Sitze im Gemeinderat geklagt. Nun muss die Wahl in Tauberbischofsheim rasch wiederholt werden. Viel Zeit für die Vorbereitungen bleibt nicht: Es sind 121 Tage, um viele formalen Voraussetzungen zu erledigen, aber auch, um Kandidaten anzusprechen. Dazwischen liegt auch noch eine dreiwöchige Weihnachtspause.

Eine Bürgerin hatte erfolgreich gegen die Verteilung der Sitze im Gemeinderat geklagt. Nun muss die Wahl in Tauberbischofsheim rasch wiederholt werden.

dpa/Peter Schickert)

TAUBERBISCHOFSHEIM. Der Gemeinderat in Tauberbischofsheim hat für die Neuwahl des Gremiums den 5. Februar des kommenden Jahres bestimmt. Ein entsprechender Beschluss wurde in der vergangenen Sitzung gefasst. Notwendig wird die Wahl durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Er hatte die Wahl im Mai 2019 für ungültig erklärt.

Grund ist die Klage einer Bürgerin, die die Verteilung der Sitze im Gemeinderat auf die einzelnen Stadtteile für ungerecht hält. In Tauberbischofsheim gibt es die unechte Teilortswahl, wonach jeder Stadtteil eine festgeschriebene Anzahl von Sitzen erhält. Die Verteilung wurde jetzt angepasst.

Vor Neuwahl nur wenige Wochen Zeit

Die Tatsache, dass eine komplette Gemeinderatswahl noch einmal wiederholt werden muss, hat Seltenheitswert in der Geschichte des Bundeslandes. Letztlich aber ist der Schritt unumgänglich, weil das Urteil des VGH keinen Spielraum lässt. So blieb dem Landratsamt nichts anderes übrig, als Anfang September den Vollzug zu vermelden und die Wahl für ungültig zu erklären. Zuvor hatte das Land zunächst vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart versucht, die Klage abzuwenden, was nicht gelang. Auch das VGH kam zum gleichen Ergebnis.

Jetzt ging es für den Gemeinderat darum, zu entscheiden, wie der zeitliche Fahrplan bis zu einer Neuwahl außer der Reihe aussehen könnte. Dabei kommt es auf verschiedene Fristen an, die eingehalten werden müssen (siehe Kasten).

Gleichzeitig hatte der Gemeinderat abzuwägen, wie viel Zeit man sich nach der Erklärung des Landkreises lassen könne, um die Wahl sorgfältig vorbereiten zu können. Das Ergebnis lautet nun, dass die Wahl am 28. November bekannt gemacht wird und bis zum 8. Dezember Wahlvorschläge eingereicht werden können. Für die Parteien und Wählvereinigungen, die schon im Gemeinderat vertreten sind, bedeutet dies, dass sie so schnell wie möglich entscheiden müssen, ob sie – soweit möglich – einen Wahlvorschlag einreichen, der mit dem aus dem Jahr 2019 identisch ist.

Eine Alternative wäre, die Zusammenstellung der Liste daran zu orientieren, wer bei der letzten Wahl den Einzug geschafft hatte. Für die Suche nach gänzlich neuen Kandidaten dürfte die Zeit knapp werden. Fraglich ist auch, ob die erzwungene außerplanmäßige Wahl dem Grundsatz der Chancengleichheit in einem ganz anderen Punkt dient. Bürger, die eine neue Liste ins Rennen schicken wollen, sehen sich aufgrund des engen Zeitplans möglicherweise nicht in der Lage dazu, bis Anfang Dezember entsprechend viele Personen für diese eigene Liste zu begeistern.

Im Normalfall läuft die Arbeit an der Zusammenstellung einer Bewerberliste über mehrere Monate, jetzt sind es nur wenige Wochen. Und: Immerhin werden in Tauberbischofsheim 18 Personen für die jeweiligen Listen gesucht. Die Größe des Gremiums bleibt unverändert. Ausgleichssitze könnten es aber noch vergrößern.

Sitzverteilung wird geringfügig angepasst

Der Zeitplan sieht außerdem vor, dass am16. Januar bekannt gemacht wird, welche Wahlvorschläge zugelassen wurden. Am 21. Januar sollen die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Die Stimmzettel werden bis einen Tag vor der Wahl verschickt. Vertreten sind aktuell die CDU mit neun Sitzen, die Bürgerliste mit sechs, die Unabhängigen Freien Wähler mit vier und die Die Linke mit einem Sitz. Im Jahr 2029 waren 59,8 Prozent der Wahlberechtigten zur Urne gegangen.

Dem Urteil des VGH entsprechend hat der Gemeinderat auch die Sitzanteile einzelner Stadtteile im Gemeinderat korrigiert. Dafür war eine Änderung der Hauptsatzung notwendig. Die Kernstadt wird künftig mit elf statt mit zwölf Gemeinderäten im Gremium vertreten sein, der Wohnbezirk Impfingen mit zwei Gemeinderäten statt mit einer Person. Für diese Variante spreche, dass weiterhin effiziente Beratungen möglich seien und dass es lediglich bei drei Ortsteilen eine Abweichungsquote von 20 Prozent gebe. In der Vergangenheit hatte es verschiedene Urteile gegeben, die diese Abweichung tolerierten.

Diese Fristen gilt es einzuhalten

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl muss laut dem Kommunalwahlgesetz in Baden-Württemberg spätestens bis zum 69. Tag vor dem Wahltag erfolgen. Eine Frist gibt es auch für das Einreichen von Wahlvorschlägen. Hier gilt die Regel, dass Parteien und Wählervereinigungen dies bis spätestens 59. Tage vor der Wahl gemacht haben müssen. Aus organisatorischer Sicht benötigen Parteien und Wählervereinigungen aber auch noch Vorlaufzeit für die Kandidatensuche und die Vorbereitung für die Nominierungsveranstaltungen. Sie werden etwa abgehalten, um die Kandidaten auf Basis eines Mitgliedervotums in eine bestimmte Reihenfolge auf der Bewerberliste zu bringen.

Quelle/Autor: Von Marcus Dischinger

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