Elektronische AU soll Arbeitgeber entlasten
Ab 1. Juli 2022 erhalten Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform mehr. Stattdessen erfolgt der Datenabruf über ein digitales Verfahren. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ist gerade dabei, die technischen Voraussetzungen für den Abruf dieser digitalen AU-Bescheinigung für die Arbeitgeber zu schaffen.

Die AU auf gelbem Papier hat bald ausgedient.
dpaZB Sascha Steinach )