Elektronische AU soll Arbeitgeber entlasten

Ab 1. Juli 2022 erhalten Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform mehr. Stattdessen erfolgt der Datenabruf über ein digitales Verfahren. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ist gerade dabei, die technischen Voraussetzungen für den Abruf dieser digitalen AU-Bescheinigung für die Arbeitgeber zu schaffen.  

Die AU auf gelbem Papier hat bald ausgedient.

dpaZB Sascha Steinach )
Elke Rutschmann

0711 66601 - 148

Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Nutzen Sie die Vorteile unseres

E-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 156,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch