Psychische Gefährdungsbeurteilung: Unerlässlich und trotzdem häufig vernachlässigt
Seit 2013 ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit dem Paragrafen 5 erweitert. Dieser schließt explizit psychische Belastungen am Arbeitsplatz als wesentlichen Bestandteil des allgemeinen Arbeitsschutzes ein. Doch die Gefährdungsbeurteilung wird vernachlässigt.

Frustrated businessman sitting at desk in office || Modellfreigabe vorhanden / Mindestpreis 20 Euro
dpa/Westend61/Daniel Ingold)