Psychische Gefährdungsbeurteilung: Unerlässlich und trotzdem häufig vernachlässigt

Seit 2013 ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit dem Paragrafen 5 erweitert. Dieser schließt explizit psychische Belastungen am Arbeitsplatz als wesentlichen Bestandteil des allgemeinen Arbeitsschutzes ein. Doch die Gefährdungsbeurteilung wird vernachlässigt.

Frustrated businessman sitting at desk in office || Modellfreigabe vorhanden / Mindestpreis 20 Euro

dpa/Westend61/Daniel Ingold)
Quelle/Autor: Von Claudia Trippel

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