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Online-Hetze nicht immer ein Kündigungsgrund

Das Posten und Teilen von Nachrichten und Statements in Sozialen Netzwerken gehört für viele Menschen zum Alltag. Wenn es dabei um rechtsextreme oder rassistische Inhalte geht, können solche Aktivitäten auch arbeitsrechtlich relevant werden. Doch selbst im öffentlichen Dienst, wo für Mitarbeiter eine besondere Treuepflicht gilt, rechtfertigen politisch anstößige Posts nicht zwangsläufig eine Kündigung, wie Urteile oberer Arbeitsgerichte zeigen.

dpa/Fabian Sommer)
Jürgen Schmidt

Redakteur Bauen im Land und Wirtschaft

0711 66601-147

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