Viele Städte nutzen die Weihnachtszeit für Verlosungen. Dafür sollten bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Foto: dpa/dpa-tmn/Christin Klose
STUTTGART. Gerade zur Weihnachtszeit werden auch Städte, Veranstalter und Tourismusverbände munter in Sachen Verlosung. Außerdem „ist das ja keine große Sache“, denn schließlich machen das „alle anderen auch“. Das es aber hier auch viele Rahmenbedingungen und Stolpersteine zu beachten gibt, ist den wenigsten bewusst. Man ahmt einfach das ein oder andere Gewinnspiel nach - ob zulässig oder nicht - und erhofft sich davon ein wenig zusätzliche Reichweite, Likes oder neue Fans.
Ein einfacher Beitrag mit einem hübschen Bild reicht da leider nicht aus. Eine Seite mit allen wichtigen Informationen zu den Bedingungen und einer entsprechenden Datenschutzerklärung ist Pflicht.
Im Rahmen des Gewinnspiels auf der jeweiligen Plattform müssen die Teilnehmer damit rechnen, erwähnt oder genannt zu werden. Wenn Sie darüber jedoch auch außerhalb der Plattform berichten wollen, zum Beispiel im Amtsblatt oder auf der Website, so müssen Sie dafür eine Einwilligung der Person einholen oder dies ebenfalls in die Gewinnspiel-Bedingungen mit aufnehmen.
Im Rahmen der Gewinnspiele werden Ihnen die Nutzer Ihre Daten zur Verfügung stellen, zum Beispiel um den Gewinn gegen Vorlage des Ausweises abholen zu lassen oder ihn per Post zustellen zu können. Daher sind Sie dazu verpflichtet, auch hier eine Datenschutzerklärung abzugeben, was mit die Daten passiert, welche Auskunftsrechte der Nutzer hat und wann diese wieder gelöscht werden.
Geben Sie die eindeutige Möglichkeit zur Kontaktaufnahme - nicht nur über die Facebook- oder Instagram-Seite, sondern auch Alternativen wie E-Mail oder Telefon. Auf das Impressum müssen Sie zwar ohnehin verweisen, aber sicherheitshalber sollte es im Rahmen des Gewinnspiels zusätzlich genannt oder zumindest verlinkt werden.
Für weiterführende Erläuterungen empfehle ich Ihnen den ausführlichen Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke
Über die AutorinDaniela Vey ist Social-Media-Beraterin. Die Themen Web, Corporate Identity und soziale Medien sind ihr Steckenpferd. Zudem gibt sie Social-Media-Kurse und moderiert die Allfacebook Conference.
In der Kolumne "Social Media in Kommunen" des Staatsanzeigers gibt sie Akteuren der öffentlichen Verwaltung Tipps und Tricks im richtigen Umgang mit den sozialen Netzwerken Facebook, Twitter, Instagram und Co.
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Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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