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Das Ständehaus in Karlsruhe: Das parlamentarische Pendant zum Schloss

Mit dem Erlass der badischen Verfassung von 1818 realisierte sich im Großherzogtum Baden liberales und demokratisches Gedankengut am schnellsten in Deutschland. In der Zweiten Kammer des Badischen Landtags in Karlsruhe wurde mutig debattiert, erst in den Räumen des Residenzschlosses und ab dem Jahr 1822 im Ständehaus.

Das ursprüngliche Ständehaus in Karlsruhe war ein dreigeschossiger klassizistischer Bau, der im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde.

Generallandesarchiv Karlsruhe )
Ralf Schick

Redakteur Landeskundliche Momente und Beruf und Karriere

0711 66601 185

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