Alle Räte können Änderungen einfordern
Anträge sind eine der wichtigsten Möglichkeiten für Gemeinderäte, um mitzugestalten. Ergänzungs- oder Änderungsanträge sind ein weiteres Instrument, das flexibler ist: Es kann von allen Mandatsträgern auch noch kurzfristig und mündlich in eine Sitzung eingebracht werden.

Ein Änderungsantrag muss nicht schriftlich eingereicht werden, sondern kann von Gemeinderäten bis zum Ende der Debatte eingebracht werden. Foto: dpa/PhotoAlto/Eric Audras