Kandidat fühlt sich als Einzelbewerber benachteiligt
Kommunalwahlen sind eine Persönlichkeitswahl. Dennoch gibt es eine andere Sichtweise. Ausschlaggebend seien die Gesamtstimmen einer Liste, erst dann werden Einzelergebnisse betrachtet. Diese Gewichtung entspricht Gemeindeordnung und Landesverfassung, sagt der Verwaltungsgerichtshof.

Ein unterlegener Bewerber hatte eine Wiederholung der Kommunalwahl in seiner Gemeinde gefordert. Die Verwaltungsrichter lehnten das ab.
dpa/Eibner-Pressefoto/Daniel Fleig)