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Wie Kommunen finanziell von der Windkraft profitieren können

Kommunen können auch finanziell von Windkraftanlagen profitieren. Etwa über Pachteinnahmen, Gewerbesteuereinnahmen oder freiwilligen Zuwendungen des Betreibers, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz ermöglicht. Ein Rechenbeispiel.

Kommunen können von Windkraftanlagen finanziell profitieren.

dpa/Westend61/Werner Dieterich)

FREIBURG. Franziska Benz, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin von Sterr-Kölln & Partner in Freiburg, berät Kommunen, wie sie von erneuerbaren Energien profitieren können. Was möglich ist, erläutert sie anhand eines Beispiels mit einem Windpark mit drei Anlagen von insgesamt sechs Megawatt an einem mittleren Standort. Dieser kann im Jahr etwa 37 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen, was in etwa dem Bedarf von 11 000 Haushalten entspricht. Aufgrund des Zuschlags, den der Betreiber bei der Ausschreibung für die Windkraftanlagen erzielt hat, erhält er nun für seinen Strom jährlich etwa 2,5 Millionen Euro.

Und daran kann die Kommune partizipieren. Gehören ihr die Flächen, auf denen die Anlagen gebaut werden, kann sie beispielsweise acht Prozent Pacht erlösen. In diesem Fall wären das also etwa 200 000 Euro pro Jahr.

Einnahmen aus der Gewerbesteuer

Darüber hinaus kann die Kommune auch Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielen. Aufgrund der hohen Abschreibungen in den ersten Jahren und dem mittleren Standort fallen in diesem Beispiel von Benz die Gewerbesteuereinnahmen nach 17 Jahren an.

Bei einer Anlagenlaufzeit von 25 Jahren können in den verbliebenen acht Jahren noch insgesamt 2,1 Millionen Euro Gewerbesteuer erzielt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass 90 Prozent an die Standortgemeinde gehen und zehn Prozent an den Verwaltungssitz der Betreibergesellschaft. Bei einem interkommunalen Windpark kann sich die Einnahme auch auf mehrere Kommunen verteilen.

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Mit der Zuwendungsmöglichkeit nach Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes können Anlagenbetreiber Kommunen freiwillig und ohne Gegenleistung 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms als Zuwendung zukommen lassen. Grundsätzlich kann diese Zuwendung auf alle Kommunen aufgeteilt werden, die sich zumindest teilweise in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Anlage herum befinden.

Ist nur eine Kommune davon betroffen, würde sie für die drei Beispielanlagen pro Jahr 74 000 Euro erhalten, erläutert Benz. Bei mehreren Kommunen wird der Betrag entsprechend aufgeteilt. Insgesamt kämen über die Laufzeit in der Beispielrechnung rund 8,9 Millionen Euro aus der Zuwendung für die Kommunen zusammen.

Stefanie Schlüter

stellvertretende Redaktionsleitung und Redakteurin Politik und Verwaltung

0711 66601-41

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