Debatten im Landtag vom 8. und 9. November 2017

15 420 subsidiär Schutzberechtigte in Baden-Württemberg

Stuttgart. In Baden-Württemberg lebten am 30. September nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) 15 420 subsidiär schutzberechtigte Ausländer. Bei diesen Menschen sei der Familiennachzug bis zum 15. März 2018 ausgeschlossen, sagte der Innenminister am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags.  Falls die neue Bundesregierung diesem Personenkreis den Familiennachzug ab dem 16. März 2018 erlauben […]

Stuttgart. In Baden-Württemberg lebten am 30. September nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) 15 420 subsidiär schutzberechtigte Ausländer. Bei diesen Menschen sei der Familiennachzug bis zum 15. März 2018 ausgeschlossen, sagte der Innenminister am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags.  Falls die neue Bundesregierung diesem Personenkreis den Familiennachzug ab dem 16. März 2018 erlauben werde, seien zuverlässige Prognosen über die zu erwarteten Nachzügler nicht möglich. Das Bundesamt für Migration gehe potenziell von einem Nachzieher pro Flüchtling aus. Subsidiär Schutzberechtigte seien keine Asylbewerber und würden nur temporären Schutz genießen, erklärte Strobl. Er räumte ein, dass es „unterschiedliche Akzentuierungen“ in der Landesregierung zum Familiennachzug gibt.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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8. und 9. November 2017