Debatten im Landtag vom 30. und 31. Januar 2019

AfD scheitert mit Forderung nach verbindlichem Staatsangehörigkeitsausweis

Stuttgart. Die größte Oppositionsfraktion im Landtag scheiterte mit ihrem Vorstoß, die „Vorschriften über das Wahlrecht der Deutschen“ zu ändern. Ohne Aussprache lehnte der Landtag mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP einen entsprechenden AfD-Gesetzentwurf ab. Der wollte „dem grundgesetzlichen Postulat Rechnung getragen, dass lediglich im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit befindliche Einwohner Baden-Württembergs bei Wahlen und […]

Stuttgart. Die größte Oppositionsfraktion im Landtag scheiterte mit ihrem Vorstoß, die „Vorschriften über das Wahlrecht der Deutschen“ zu ändern. Ohne Aussprache lehnte der Landtag mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP einen entsprechenden AfD-Gesetzentwurf ab. Der wollte „dem grundgesetzlichen Postulat Rechnung getragen, dass lediglich im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit befindliche Einwohner Baden-Württembergs bei Wahlen und Abstimmungen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene als Deutsche wahlberechtigt sind“. Für alle Deutsche sollte der „Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit in Form des Staatsangehörigkeitsausweises“ verbindlich werden. Die AfD-Fraktion selber rechnete mit „einem nicht unerheblichen zusätzlichen Personal- und Sachaufwand, der in zusätzliche Kosten für die öffentlichen Haushalte münden kann“. Alle anderen vier Fraktionen halten die geltenden Regeln für ausreichend.
Während der Beratungen im ständigen Ausschuss hatte die AfD-Fraktion mit der „Auskunft der Landesregierung“ argumentiert, wonach ein deutscher Reisepass und Personalausweis keine Nachweise für die deutsche Staatsangehörigkeit seien und "lediglich eine Vermutung begründen", dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, und der Besitz beziehungsweise das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit allein durch den Staatsangehörigkeitsausweis dokumentiert werde. Zudem wurden die „nahezu 50.000 deutsche Türken“ in die Ausschuss-Debatte eingeführt, die auch türkische Staatsangehörigkeit hätten. Deshalb sei „grob nachlässig, eine Veränderung nicht weiterzuverfolgen“.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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30. und 31. Januar 2019