Debatten im Landtag vom 19. und 20. Juli 2017

AfD-Vorschlag zur Senkung der Grunderwerbsteuer findet keine Resonanz

Stuttgart. Den Gesetzentwurf der AfD zur Senkung der Grunderwerbssteuer ausschließlich für Familien lehnen die anderen Fraktionen ab. Die FDP, die die Steuer auch für zu hoch hält, stellte ein eigenes Konzept vor, Sprecher von Grünen und SPD verteidigten die 2011 beschlossene Erhöhung, die CDU trägt diese mit. Für die AfD begründete Anton Baron den Gesetzentwurf. Er […]

Stuttgart. Den Gesetzentwurf der AfD zur Senkung der Grunderwerbssteuer ausschließlich für Familien lehnen die anderen Fraktionen ab. Die FDP, die die Steuer auch für zu hoch hält, stellte ein eigenes Konzept vor, Sprecher von Grünen und SPD verteidigten die 2011 beschlossene Erhöhung, die CDU trägt diese mit.
Für die AfD begründete Anton Baron den Gesetzentwurf. Er sieht vor, dass beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum die Grunderwerbsteuer für Ehepaare und deren Kinder von fünf Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt wird. Die Erhöhung von 2011 auf den heutigen Satz bedeute einen Wettbewerbsnachteil etwa gegenüber Bayern, das beim alten Satz geblieben sei. Sie habe dazu geführt, dass der Südwesten „einst das Land der Häuslebauer“ ins Hintertreffen geraten sei. Dass die SPD, die mit den Grünen zusammen 2011 die Grunderwerbstuer von 3,5 auf 5 Prozent erhöht habe vor wenigen Monaten nun in der Opposition eine Halbierung der Steuer gefordert hatte, sei „unglaubwürdig bis zum Geht-Nicht-Mehr“.
Für die Grünen rechnete Susanne Bey vor, dass die vorgeschlagene Maßnahme gut ein Viertel aller Kinder, die bei alleinerziehenden oder unverheirateter Eltern aufwüchsen, außen vor lasse. Offenbar solle hier vorrangig ein bestimmtes Familienbild propagiert, nicht der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden.
Auch Joachim Kößler (CDU) findet es bedenklich, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland im europäischen Vergleich niedrig sei. Sie liege mit 55 Prozent 10 Prozent unter der in Großbritannien und 20 Prozent unter der in Italien. Und gerade bei unteren Einkommensgruppen gebe es immer weniger Wohneigentum. Dennoch kritisierte er den AfD-Vorschlag. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg liege unter oder im Durchschnitt aller Bundesländer. Und „einfach etwas zu fordern, ohne einen Finanzierungsvorschlag zu machen“, gehe nicht an. Mit der Wohnrauminitiative 2017 der Landesregierung sei Familien besser gedient als dem AfD-Vorstoß. Und die CDU schlage in ihrem Bundestagswahlprogramm zusätzlich noch ein Baukindergeld von 1500 pro Kind über zehn Jahre hinweg vor.
Daniel Born (SPD) sprach der AfD das Bemühen um eine „seriöse Wohnungsbaupolitik“ ab. Die Grunderwerbsteuererhöhung von 2011 sei „eine kluge Entscheidung“ gewesen, so Born. Damals habe Baden-Württemberg noch die rote Laterne bei der Kinderbetreuung getragen. Mit dem Geld aus der Steuererhöhung, das zu 85 Prozent nicht Familien aufgebracht hätten, sei dies geändert worden. „Die Familien im Land brauchen eine seriöse Wohnungsbaupolitik“, so Born. Der von der AfD kritisierte SPD-Vorschlag vom Jahresanfang, die Steuer beim Ersterwerb von Wohneigentum zu halbieren, sei im Übrigen „eine richtig gute und faire Lösung“.
Gerhard Aden (FDP) pflichtete der AfD darin bei, dass die Grunderwerbsteuer in der Tat ein Haupthindernis für den Kauf von Wohneigentum darstelle, gerade für junge Familien. Er konstatierte zahlreiche Mängel der bestehenden Grunderwerbsteuergesetze. Seit es den Bundesländern freigestellt worden sei, diese zu erheben, habe es 27 Erhöhungen gegeben, 6 davon allein im Saarland. Um dieser „Gier der Länder“ zu wehren, schlage die FDP eine Bundesratsinitiative vor: für einen Freibetrag von 500 000 Euro für den Erwerb von Wohneigentum durch natürliche Personen. Das sei „eine unbürokratische Maßnahme für die Erfüllung des Traums vom Eigenheim“, so Aden.
Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) machte in dem Gesetzentwurf der AfD zahlreiche handwerkliche Mängel aus. Da nur eine bestimmte Gruppe von Personen beim Wohnungserwerb begünstigt werden solle, entstehe ein hoher administrativer Aufwand. „Sie haben nicht junge Familien im Blick, sondern Ehepaare“, warf Splett der AfD vor. Da die vorgesehene Steuerminderung nicht auf den Ersterwerb beschränkt würde, „sei auch „die Zielgenauigkeit des Vorschlags ausgesprochen gering“. Überdies sei nicht einmal klar, ob dieser überhaupt grundgesetzkonform sei, da es den Ländern allein obliege, den Steuersatz festzulegen. Splett verteidigte zudem die grün-rote Vorgängerregierung: „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 2011 hat es dem Land ermöglicht, Baden-Württemberg familienfreundlich zu machen“, so Splett mit Verweis auf zahlreiche Maßnahmen zur frühkindlichen Bildung und zur Kinderbetreuung.
Der Gesetzentwurf der AfD wurde an den Finanzausschuss überwiesen.

Quelle/Autor: Christoph Müller

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

19. und 20. Juli 2017