Debatten im Landtag vom 8. und 9. November 2017

AfD will Gebührenfreiheit bei Kontrolle von Waffenbesitzern

Stuttgart. Die AfD-Fraktion hat im Landtag am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgebührengesetzes eingebracht. Danach sollen behördliche Kontrollen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten gebührenfrei gestellt werden, wenn der Waffenbesitzer weder Anlass zur Kontrolle gegeben hat, noch sich bei der Kontrolle Beanstandungen ergeben haben. Gebühren für die Waffenaufbewahrungskontrollen werden in Baden-Württemberg von den […]

Stuttgart. Die AfD-Fraktion hat im Landtag am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgebührengesetzes eingebracht. Danach sollen behördliche Kontrollen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten gebührenfrei gestellt werden, wenn der Waffenbesitzer weder Anlass zur Kontrolle gegeben hat, noch sich bei der Kontrolle Beanstandungen ergeben haben. Gebühren für die Waffenaufbewahrungskontrollen werden in Baden-Württemberg von den Waffenbehörden in unterschiedlicher Höhe erhoben, bei manchen sind die Kontrollen gebührenfrei.

AfD will legale Waffenbesitzer vor Schikanen schützen

„Besitzer legaler Waffen gehören laut wissenschaftlichen Untersuchungen zu den rechtstreuesten und friedlichsten Bürgern dieses Landes“, sagte Hans-Peter Stauch (AfD) in der Begründung des Entwurfs. Pausenlose Agitation der Massenmedien gegen den privaten Waffenbesitz zeigten Wirkung. Wer sich für Waffen interessiere, sei suspekt. Wer gar welche besitze, stehe unter dem Generalverdacht, sie in aggressiver Weise gegen seine Mitmenschen einsetzen zu wollen. So wenig dem Eigentümer eines Feuerzeugs unterstellt werden könne, ein Brandstifter zu sein, so wenig würden es die rechtskonform bewaffneten Bürger es verdienen, unter Generalverdacht gestellt zu werden, argumentierte Stauch. Seine Fraktion wolle den Wildwuchs unterschiedlicher Gebühren und den Zustand schwebender Rechtsunsicherheit beenden und die legalen Waffenbesitzer vor Schikanen schützen.
Für die Grünen lehnte Barbara Saebel den Entwurf ab. Jede Waffe stelle eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben dar. Waffen bedürften deshalb einer besonderen Sorgfaltspflicht und Verantwortung. Bei 695 000 privaten Waffen allein in Baden-Württemberg sei die Kontrolle und die sachgerechte Verwahrung wichtigster Bestandteil der staatlichen Fürsorge beim Thema Waffenrecht. Dafür brauche es Fachpersonal. Nach Aussage von Saebel sind 165 Mitarbeiter mit der Wahrnehmung waffenrechtlicher Auflagen betraut; bei der Kontrolle seien dies weitere 70 Stellen. Die Grünen sehen es als „sinnvoll“ an, dass Kreise und Kommunen nicht nur die Pflicht zur Kontrolle der sicheren Waffenverwahrung haben, sondern auch die Möglichkeit, hierfür Gebühren zu erheben. „Da der Personalaufwand aufgrund steigender Waffenzahlen in unserem Land stetig zunimmt, gehen wir davon aus, dass künftig auch mehr Behörden Gebühren für Waffenkontrollen zu erheben“, sagte Saebel.

Wie Grüne lehnt auch CDU Gebührenfreiheit ab, FDP legt eigenen Entwurf vor

Die CDU verstehe sich beim Waffenrecht als Partner der Schützen und Jäger, konstatierte Karl Zimmermann (CDU). Deshalb sehe die Fraktion in Verschärfungen des Waffenrechts nicht, wie viele andere, ein Allheilmittel für den Zugewinn an Sicherheit im Land. Weitere Verschärfungen würden lediglich die Schützen und Jäger im Land negativ beeinträchtigen. Die CDU trete auch der Tendenz einer öffentlichen, obwohl grundlosen Diffamierung und pauschalen Diskriminierung legaler Waffenbesitzer entschieden entgegen. Schützen und Jägern sollte mehr Respekt und Vertrauen von Seiten des Staats entgegengebracht werden. Zimmermann sprach sich dafür aus, eine einheitliche Gebührenregelung festzulegen. Der AfD warf er vor, Stimmung zu machen um Stimmen zu fangen. Eine Gebührenfreiheit lehnte auch er ab. 
Rainer Stickelberger (SPD) wies darauf hin, dass Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter und Gemeinden die gebührenpflichtigen Tatbestände in eigener Zuständigkeit regeln. Dies sei die „ureigene Aufgabe“ im Rahmen der Selbstverwaltung, in die der Gesetzgeber nicht ohne Not eingreifen sollte. „Diese Praxis hat sich bewährt.“ Es gebe auch keinen Grund, dass das Land in diese Regelungen eingreife. Da bisher auch keine Weisungsbefugnis bestehe, sei es nicht möglich gewesen, auf einheitliche Gebühren hinzuwirken. Er sehe für eine Befreiung auch keine Notwendigkeit, argumentierte Stickelberger. Die SPD werde nicht zustimmen. 
Ulrich Goll (FDP) erinnerte daran, dass, als die Regel zu den Kontrollen ins Gesetz kam, seine Fraktion gefordert habe, diese Kontrollen gebührenfrei zu stellen, wenn sie beanstandungslos verlaufen. Die CDU aber habe damals diesen Passus im Gesetz verhindert. Den AfD-Gesetzentwurf bezeichnete Goll deshalb als Kopie, die nicht die Qualität des Originals habe. Er kündigte an, dass die FDP bei den Beratungen im Innenausschuss einen eigenen Entwurf einbringen werde.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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8. und 9. November 2017