Debatten im Landtag vom 31. Januar und 1. Februar 2018

Bundeswehr-Hubschrauber kein Plus im Rettungsdienst

Stuttgart. Der seit Ende 2016 in Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) stationierte Rettungshubschrauber SAR 64 der Bundeswehr ist im notärztlichen Rettungsdienst nur bedingt einsetzbar. Der Helikopter sei nicht standardmäßig ausgerüstet, habe keinen Notarzt an Bord und sei nur subsidiär verfügbar, berichtete Innen-Staatssekretär Martin Jäger (CDU) am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags. Gleichwohl könne er den Rettungsdienst unterstützen, […]

Stuttgart. Der seit Ende 2016 in Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) stationierte Rettungshubschrauber SAR 64 der Bundeswehr ist im notärztlichen Rettungsdienst nur bedingt einsetzbar. Der Helikopter sei nicht standardmäßig ausgerüstet, habe keinen Notarzt an Bord und sei nur subsidiär verfügbar, berichtete Innen-Staatssekretär Martin Jäger (CDU) am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags.
Gleichwohl könne er den Rettungsdienst unterstützen, aber nicht ersetzen. Rettungsdienst kenne keine Landesgrenzen, sagte Jäger im Hinblick auf den im bayerischen Dinkelsbühl stationierten ADAC-Rettungshubschrauber Christoph 65, der regelmäßig auch zu Einsätzen nach Baden-Württemberg fliege; umgekehrt helfe der in Ulm stationierte Hubschrauber bei Unfällen in Bayern.
Der Staatssekretär widersprach Meldungen, wonach der in Villingen-Schwenningen stationierte Hubschrauber nachts nicht fliegen könne. „Er ist nachtflugtauglich“, betonte Jäger. Die Landesregierung wolle die Luftrettung landesweit verstärken und habe deshalb Mittel im Doppelhaushalt 2018/2019 eingesetzt, um ein Struktur-Gutachten zum landesweiten Rettungsdienst zu finanzieren.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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31. Januar und 1. Februar 2018