Debatten im Landtag vom 18. und 19. Juli 2012

CDU scheitert mit Änderung der Landeshaushaltsordnung

Stuttgart. Die CDU-Fraktion im Landtag ist an diesem Mittwoch mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung gescheitert. Grüne und SPD lehnten den Gesetzentwurf mehrheitlich ab, mit dem die CDU das Schuldenverbot des § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung justiziabel machen wollte. „Wir sind uns in den Zielen einig, den Haushalt strukturell zu sanieren, die Schuldenbremse im Jahr […]

Stuttgart. Die CDU-Fraktion im Landtag ist an diesem Mittwoch mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung gescheitert. Grüne und SPD lehnten den Gesetzentwurf mehrheitlich ab, mit dem die CDU das Schuldenverbot des § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung justiziabel machen wollte.
„Wir sind uns in den Zielen einig, den Haushalt strukturell zu sanieren, die Schuldenbremse im Jahr 2020 einzuführen und die verdeckten Schulden von Tochterunternehmen des Landes aufzudecken“, stellte zwar Finanz-Staatssekretär Ingo Rust (SPD) fest. Uneinig sei man dagegen unter den Fraktionen „über den Weg dahin“.
Rust erklärte im Namen der Landesregierung, zuerst müsse die Landesverfassung geändert werden, dann könne auch die LHO angepasst werden. Für Rust ist die Haushaltsaufstellung das „Königsrecht“ des Parlaments. Dies dürfe nicht beschnitten werden.   
Die CDU, die ihren Gesetzentwurf unabhängig vom Schuldenverbot in der Landesverfassung einbrachte, wollte mit der Ergänzung der LHO eine Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes für Auslegungsfragen des Schuldenverbots erreichen. Bereits der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft hatte dies abgelehnt. Dort hatte Minister Nils Schmid (SPD) erklärt, die Landesregierung sehe keinen Grund dafür, das von der CDU geforderte Klagerecht zu schaffen. Vielmehr strebe die Regierung einen fraktionsübergreifenden Dialog zur Änderung der Landesverfassung an.
Auch für Klaus Maier (SPD) hat die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung Vorrang. Den Staatsgerichtshof bei diesem Thema anzurufen, sei unüblich. Ohnehin müsse der Gesetzgeber die Verfassung und die LHO ändern, weil sie im Hinblick auf die Schuldenbremse 2020 nicht mehr dem Grundgesetz entsprächen. Maier rechnete vor, die 2,5 Milliarden Mehrausgaben der Regierung für den Doppelhaushalt 2013/2014, also 6,6 Prozent des Haushalts von 38 Milliarden Euro, habe es in Baden-Württemberg noch nie gegeben. Deshalb müssten Jahr für Jahr Ausgaben reduziert werden.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hatte Klaus Herrmann (CDU) die Regierung wegen des „aufgeblähten Haushalts 2012“ kritisiert. Trotz Steuermehreinnahmen von fünf Milliarden Euro gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung habe es Grün-Rot nicht geschafft, einen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Dies bezeichnete der CDU-Haushaltsexperte als unverantwortlich. Mit der Deckungslücke von drei Milliarden Euro verstoße die Landesregierung erneut gegen die LHO. Die CDU wolle die Schuldenbremse schon früher als 2020 verankert haben, nämlich ab 1. Januar 2015. Wenn der Bund bereits ab 2016 ohne neue Schulden auskomme, müsse dies auch Baden-Württemberg gelingen.
Muhterem Aras (Grüne) wies die Vorwürfe zurück. Die CDU habe einen Schuldenberg von mehr als 45 Millarden Euro und einen Sanierungsstau angehäuft und spiele jetzt den „Verfechter der Haushaltsdisziplin“: „Sie mutieren zum Sparkommissar.“ Grün-Rot habe einen klaren Fahrplan für die Schuldenbremse. Die FDP hatte die Initiative der CDU unterstützt. Der Antrag sei ein Akt der Notwehr gegen den drohenden Griechenland-Kurs der Landesregierung, begründete Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke seine Haltung. Grün-Rot müsse auf dem Weg zu immer neuen Schuldenorgien gebremst werden.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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18. und 19. Juli 2012