Debatten im Landtag vom 17. Juni 2020

Doppik wird nun auch für Eigenbetriebe verbindlich

Stuttgart. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag das „Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung“ verabschiedet.   „Wir schaffen damit eine bessere wirtschaftliche und finanzielle Steuerung der Eigenbetriebe und erhöhen die Verständlichkeit und Transparenz der Regelungen“, erläuterte die Grünen-Abgeordnete Ute Leidig. Außerdem würden „eine rechtliche Anpassung an […]

Stuttgart. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag das „Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung“ verabschiedet.  
„Wir schaffen damit eine bessere wirtschaftliche und finanzielle Steuerung der Eigenbetriebe und erhöhen die Verständlichkeit und Transparenz der Regelungen“, erläuterte die Grünen-Abgeordnete Ute Leidig. Außerdem würden „eine rechtliche Anpassung an die kommunale Praxis und der dringend benötigte Bürokratieabbau“ befördert.
Ulli Hockenberger (CDU) lobte den neuen Blick aufs Finanzgebaren: „Alle Gemeinden, Städte und Landkreise planen nun nicht mehr mit einem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, sondern mit einem Ergebnis- und Finanzhaushalt.“ Auf der einen Seite stünden Aufwendungen und Erträge, auf der anderen welche Mittel überhaupt zur Verfügung stünden. „Damit steht unsere Politik für Transparenz, Steuerung, Bürokratieabbau“, so Hockenberger.

Mehr aus dem Landtag vom 17. Juni 2020

Das Gesetz sieht vor, dass „in Anlehnung an die Regelungen der kommunalen Doppik im Eigenbetriebsgesetz der Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm ersetzt und der Jahresabschluss um eine Liquiditätsrechnung ergänzt wird“. Die Regelungen zum Vermögen und zum Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe würden entsprechend den heutigen praktischen Bedürfnissen aktualisiert, „wobei auch die Erfordernisse dauerdefizitär geführter Eigenbetriebe berücksichtigt werden“, heißt es in den Erläuterungen weiter. Ferner wird die Regelung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit über die Wirtschaftsführung der haushaltsrechtlich geführten Zweckverbände mit Blick auf die Besonderheiten der Zweckverbandsfinanzierung an die Bedürfnisse der kommunalen Praxis angepasst.

CDU: Bedeutsame Änderungen der kommunalen Praxis

„Das sind sehr bedeutsame Änderungen der kommunalen Praxis“, erläuterte der Staatssekretär im Innenministerin, Wilfried Klenk (CDU). Und deshalb seien die Wünsche der kommunalen Landesverbände auch aufgegriffen worden.  
Auch die AfD-Fraktion stimmte zu. Rainer Podeswa sprach von der wichtigen bürokratischen Entlastung der Wirtschaft und der Verwaltung. Und er anerkannte, dass die Kommunalverbände mit ihren Verbesserungsvorschlägen berücksichtigt worden seien. Die Regierung modifiziere die Vorschriften für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der kommunalen Eigenbetriebe. Es sei konsequent, dass sie in die kommunale Doppik aufgenommen werden.
Auch Rainer Hinderer (SPD) und Ulrich Goll (FDP) begrüßten die Neuerungen. Sie seien eher für Feinschmecker, so der Sozialdemokrat, was an der Relevanz für die kommunale Selbstverwaltung nicht ändere: „Weniger Beachtung werden diese Änderungen in der breiten Öffentlichkeit finden, der Streitwert ist eher gering und auch der Normenkontrollrat hatte keine Einwände.“ Und besonders wichtig sei, dass die kommunalen Landesverbände, der Verband kommunaler Unternehmen und insbesondere das Handwerk die Änderungen begrüßten.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

17. Juni 2020