Debatten im Landtag vom 13. und 14. November 2019

FDP scheitert mit Antrag zum Bürokratieabbau

Stuttgart. Nach der AfD mit ihrem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) ist auch die FDP mit ihrem Antrag zum Bürokratieabbau für die Unternehmen in Baden-Württemberg gescheitert. Mehrheitlich lehnte der Landtag am Mittwoch das Gesetz zur gänzlichen Abschaffung des LTMG und des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg ab. Die FDP-Fraktion habe zwar eine „unheimlich gute Überschrift“ […]

Stuttgart. Nach der AfD mit ihrem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) ist auch die FDP mit ihrem Antrag zum Bürokratieabbau für die Unternehmen in Baden-Württemberg gescheitert. Mehrheitlich lehnte der Landtag am Mittwoch das Gesetz zur gänzlichen Abschaffung des LTMG und des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg ab. Die FDP-Fraktion habe zwar eine „unheimlich gute Überschrift“ für ihre Initiative gefunden, aber dafür den „falschen Ansatzpunkt“ gewählt, sagte Wirtschafts-Staatssekretärin Katrin Schütz (CDU) in der zweiten Lesung. Inhaltlich sei der Vorschlag „eher dürftig“.
In beiden Fällen liefen bereits umfangreiche Evaluierungen und Abstimmungsprozesse, die Grundlage für sachgerechte Entscheidungen seien. Zudem diskutiere die Koalition den weiteren Umgang mit dem Bildungszeitgesetz. Die ersatzlose Streichung oder gar ein Kahlschlag stehe nicht auf der Agenda. Vielmehr solle das Gesetz in seiner positiven Wirkung verbessert werden, erklärte Schütz.
Für Alexander Schoch (Grüne) ist schon der Titel „Bürokratieabbau“ irreführend, denn dieser sei nicht der Fall. Das Bildungszeitgesetz diene dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Gemeinwesen. Das LTMG brauche man immer noch.
Außerdem habe der Normenkontrollrat in seinem Bericht klipp und klar deutlich gemacht, dass keine Abschaffung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes des Landes und auch keine Abschaffung des Bildungszeitgesetzes gefordert werde.
Die Evaluierung des Bildungszeitgesetzes habe keine Rechtfertigung für eine Abschaffung dieses Gesetzes gegeben, konstatierte Claus Paal (CDU). Sie habe auch keine Rechtfertigung ergeben, bei den drei Blöcken der beruflichen, politischen und ehrenamtlichen Weiterbildung grundsätzlich etwas zu verändern. „Deshalb bleibt es beim Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub“, sagte Paal. Aktuell sehe man auch nicht, dass das Gesetz missbräuchlich angewendet werde. Allerdings seien Verbesserungen notwendig. „Weiterbildung ist wichtiger denn je“, sagte der CDU-Abgeordnete. Kreativität, Erfindergeist, anpackende Mentalität und optimal ausgebildete Menschen benötige die Arbeitswelt.

AfD: „Bürokratie kostet nur Zeit und Nerven, sondern vor allem Geld“

Aus Sicht von Carola Wolle (AfD) bilden das LTMG und das Bildungszeitgesetz nur einen kleinen Teil der bürokratischen Belastungen der Unternehmen. Der Normenkontrollrat habe mehr als 50 Vorschläge zum Bürokratieabbau mit einem Einsparvolumen von 60 Millionen Euro gemacht. „Bürokratie kostet also nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem Geld.“ Deshalb unterstütze die AfD den Antrag der FDP.
„Mehr Tarifbindung, Vermeidung von Lohndumping und die Förderung lebenslangen Lernens sind Leitplanken für die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz und mit dem Bildungszeitgesetz hat Baden-Württemberg solche Leitplanken geschaffen“, stellte Daniel Born (SPD) fest. Er halte es für einen schweren Fehler, dass Grün-Schwarz die Möglichkeit eines vergabespezifischen Mindestlohns in Baden-Württemberg 2017 „an die Wand gefahren hat“. Das Land müsse einen eigenen, regional notwendigen Mindestlohn durchsetzen. Born forderte die CDU auf, das Bildungszeitgesetz zu verbessern und „nicht daran abzuschrauben“.

FDP warf den Koalitionären „Eiertanz“ vor

Erik Schweickert (FDP) warf den Koalitionären einen „Eiertanz“ vor – von Wahlkampfaussagen über Koalitions-Nebenabreden bis zu aktuellen Beratungen. Aus Sicht der FDP sei das Bildungszeitgesetz abzuschaffen. Der Liberale begründete dies auch: Zwei Drittel der Anspruchsberechtigten würden das Gesetz überhaupt nicht kennen, lediglich 1,1 Prozent hätten 2017 das Gesetz in Anspruch genommen und insbesondere das Ziel, ältere Arbeitnehmer für die Digitalisierung fit zu machen, sei nicht erreicht worden. „Diese Unschärfen kann man nicht mehr reparieren“, folgerte Schweickert.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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