Debatten im Landtag vom 17. Dezember 2014

Gall: „Veränderungen im Rettungsdienstgesetz dürfen nur Verbesserungen bedeuten“

Stuttgart. Die Abgeordneten haben an diesem Mittwoch im Landtag über die geplante Verlängerung der Hilfsfristen im Rettungsdienst diskutiert. Beantragt hat die Debatte „Falsche Weichenstellung in Sachen Rettungsdienst?! Verlängert die Regierung die Hilfsfristen für Rettungskräfte, statt den Rettungsdienst strukturell zu stärken?!“ die FDP-Fraktion. Einig waren sich im Landtag alle Parteien darüber, dass Rettungsdienstmitarbeiter und Notärzte in […]

Stuttgart. Die Abgeordneten haben an diesem Mittwoch im Landtag über die geplante Verlängerung der Hilfsfristen im Rettungsdienst diskutiert. Beantragt hat die Debatte „Falsche Weichenstellung in Sachen Rettungsdienst?! Verlängert die Regierung die Hilfsfristen für Rettungskräfte, statt den Rettungsdienst strukturell zu stärken?!“ die FDP-Fraktion.
Einig waren sich im Landtag alle Parteien darüber, dass Rettungsdienstmitarbeiter und Notärzte in Baden-Württemberg wichtige und gute Arbeit leisteten. Einigkeit bestand auch darin, auf parteipolitischen Profit bei diesem Thema zu verzichten.
Die Opposition aus CDU und FDP hat sich allerdings in der aktuellen Debatte – wie bereits in der vergangenen Woche auch der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes – entschieden dagegen ausgesprochen, die Hilfsfristen im Rettungswesen zu verlängern. Nach Angaben von Ulrich Goll (FDP) sieht die Landesregierung vor, dass das erste Rettungsmittel – in der Regel der Rettungswagen (RTW) –  binnen 12 Minuten und der Notarzt binnen 18 Minuten vor Ort sein muss. „Man muss sich klarmachen, dass es um Leute geht, die sterben und noch leben könnten, wenn das Rettungsmittel zwei Minuten früher käme“, sagte der ehemalige Justizminister.  

Hilfsfristen werden "allenfalls präszisiert"

Der Sozialdemokrat Thomas Funk konterte, Hilfsfristen würden nicht verlängert, allenfalls präzisiert. Die Opposition versuche die Öffentlichkeit zu verunsichern. Innenminister Reinhold Gall (SPD) sieht zwar Handlungsbedarf im Rettungsdienstwesen, betont aber, dass die derzeit geführte Diskussion nicht den Eindruck erwecken dürfe, dass „es um unser System nicht gut bestellt ist“.
Veränderungen im Rettungsdienstgesetz dürften nur Verbesserungen bedeuten, sagt Gall. Er lege großen Wert darauf, dass sich die Überlegungen nicht allein auf die Hilfsfristen beschränkten. Dies sei lediglich ein Parameter.
Der Innenminister erklärte sich auch dazu bereit, über die Rechte von Stadt- und Landkreisen in den Bereichsausschüssen zu sprechen. Er kann sich vorstellen, dass deren Einfluss erhöht werde. Der FDP-Abgeordnete Goll wies außerdem darauf hin, dass das Land bei den Pro-Kopf-Ausgaben im bundesweiten Vergleich schlecht aufgestellt sei. Während der Rettungsdienst in Baden-Württemberg pro Kopf 30 Euro erhalte, seien es beispielsweise in Hessen 60 Euro. „Dann ist es natürlich auch einfacher die Hilfsfristen einzuhalten.“ Goll führt das darauf zurück, dass im Südwesten die  Krankenkassen Kostenträger des Rettungsdiensts sind. Dass diese auf Kosten schauen, sei nachvollziehbar. In anderen Ländern sei das Aufgabe der Kommunen.

CDU fordert Gall auf, Druck auf Krankenkassen zu erhöhen

Der CDU-Abgeordnete Dieter Hillebrand forderte die Landesregierung auf, den Druck auf die Krankenkassen zu erhöhen, damit die Rettungsdienste die Mittel erhielten, die sie benötigen.
Jürgen Filius (Grüne) forderte, das große Ganze im Blick zu behalten. Durch steigende Einsatzzahlen werde Rettungsdiensten im Land viel abverlangt. Man könne aber nicht sagen, dass der Rettungsdienst schlecht aufgestellt sei. Es greife aber zu kurz, wenn man nun lediglich die Hilfsfristen in den Blick nehme.  

Quelle/Autor: Jennifer Reich

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17. Dezember 2014