Debatten im Landtag vom 11. Juli 2018

Genehmigte Privatschulen müssen keinen Religionsunterricht anbieten

Mannheim. Privatschulen mit staatlicher Genehmigung sind nicht verpflichtet, Religionsunterricht anzubieten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil festgestellt (Az.: 9 S 653/16). Der Verzicht auf das Fach Religion bedeute nicht, dass diese privaten Schulen hinter den Lehrzielen öffentlicher Schulen zurückstünden. Ob eine Privatschule Religionsunterricht anbietet oder nicht, darf demnach auch […]

Mannheim. Privatschulen mit staatlicher Genehmigung sind nicht verpflichtet, Religionsunterricht anzubieten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil festgestellt (Az.: 9 S 653/16).
Der Verzicht auf das Fach Religion bedeute nicht, dass diese privaten Schulen hinter den Lehrzielen öffentlicher Schulen zurückstünden. Ob eine Privatschule Religionsunterricht anbietet oder nicht, darf demnach auch keine Rolle spielen, wenn es um die Erteilung einer Genehmigung durch die staatliche Schulaufsicht geht.
Das VGH-Urteil bezieht sich zunächst aber nur auf staatlich genehmigte und nicht auf staatliche anerkannte private Schulen. Letztere dürfen Prüfungen selbst abhalten und auch verbindliche Zeugnisse ausstellen – etwa Abiturzeugnisse. Die Richter führten zudem aus, dass weder im Grundgesetz noch in der Landesverfassung Baden-Württembergs Regelungen zu einer Verpflichtung von Religionsunterricht für Privatschulen zu finden seien. Eine solche gebe es nur in Form einer Sonderregelung für öffentliche Schulen.
Geklagt hatte ein Träger von Berufskollegs, der nun in Teilen recht bekam. Eine Revision gegen die Entscheidung vom 3. Mai ließ der VGH nicht zu. 

Quelle/Autor: sta

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11. Juli 2018