Debatten im Landtag vom 6. und 7. November 2013

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Dienstrecht verankert

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Dienstrecht des Landes verankert. Grüne, SPD und FDP stimmten dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu, mit dem durch 41 Änderungen verschiedene Regelungen des Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts angepasst wird. Dieses hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom Juni 2012 gefordert. Die CDU-Fraktion stimmte geschlossen gegen […]

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Dienstrecht des Landes verankert. Grüne, SPD und FDP stimmten dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu, mit dem durch 41 Änderungen verschiedene Regelungen des Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts angepasst wird. Dieses hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom Juni 2012 gefordert.
Die CDU-Fraktion stimmte geschlossen gegen das Gesetz. Sie störte sich daran, dass alle Bestimmungen des Gesetzes rückwirkend zum 1. August 2001 gelten sollen. Das Land gehe damit weit über das Urteil hinaus, begründete Manfred Hollenbach (CDU) die Ablehnung. Darin sieht die CDU Wohltaten, während andernorts im Dienstrecht gekürzt werde.
Dagegen bewertete die FDP als zweite Oppositionsfraktion gerade diesen Vorstoß des Finanz- und Wirtschaftsministeriums sehr positiv. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hielt es für richtig, dies so zu gestalten, da sonst die Gefahr weiterer Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht bestehe. Er begrüßte die „kleine Dienstrechtsreform“, die alle relevanten Bereiche betrifft wie Familienzuschlag, Versorgung, Umzugs- und Reisekosten sowie Trennungsgeld.

Gesetz führt in diesem Jahr zu Kosten in Höhe von 750 000 Euro

Finanz-Staatssekretär Ingo Rust (SPD) lobte die „konstruktive Beratung“ im Innen- sowie im Finanz- und Wirtschaftsausschuss und die in der Sache überfraktionelle Einigkeit über die Notwendigkeit des Gesetzes. Für das Land bringt das Gesetz einmalige Kosten in diesem Jahr von 750 000 Euro und künftig laufende jährliche Kosten von 300 000 Euro. Die Kommunen belastet es mit einmalig 100 000 Euro und laufend mit 25 000 Euro. Der Stadt Mannheim entstehen laufende jährliche Kosten von anfänglich rund 4700 Euro.
Für die Grünen-Fraktion würdigte Brigitte Lösch das Gesetz als „ein fortschrittliches und diskriminierungsfreies Dienstrecht“ in Baden-Württemberg. Die Umsetzung betreffe alle dienstrechtlichen Bestimmungen und nicht bloß den Familienzuschlag, der Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung war.

Maier: Dienstrecht wird "moderner, gerechter und flexibler"

In der ersten Lesung hatte Lösch berichtet, dass nach der Datenlage des Landesamts für Besoldung derzeit 419 verpartnerte Beamtinnen und Beamte des Landes von der neuen Regelung profitieren, was sich in einmaligen Kosten von 400 000 Euro niederschlage. Auch Klaus Maier (SPD) fand das Gesetz „klug und sinnvoll“, das Dienstrecht werde dadurch moderner, gerechter und flexibler.  

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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6. und 7. November 2013