Debatten im Landtag vom 17. und 18. Februar 2016

Ingenieurkammer für Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständig

Stuttgart. Für die Anerkennung ausländischer Ingenieur-Qualifikationen ist in Baden-Württemberg künftig nicht mehr das Regierungspräsidium, sondern die Ingenieurkammer zuständig. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts und anderer Gesetze, mit dem die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU vollzogen wird. Bis zum 18. Januar 2016 war die landesrechtliche Umsetzung für die Berufsgruppe […]

Stuttgart. Für die Anerkennung ausländischer Ingenieur-Qualifikationen ist in Baden-Württemberg künftig nicht mehr das Regierungspräsidium, sondern die Ingenieurkammer zuständig. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts und anderer Gesetze, mit dem die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU vollzogen wird. Bis zum 18. Januar 2016 war die landesrechtliche Umsetzung für die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure erforderlich.
Wirtschafts-Staatssekretär Peter Hofelich (SPD) sieht durch die Novelle eine „erleichterte Anerkennung ausländischer Berufe“, mit der auch die Attraktivität von Unternehmen in Baden-Württemberg steige. Denn: „Wir erhalten dadurch gute Fachkräfte.“ Das Gesetz sei im Austausch mit Verbänden und Kammern somit als „Politik des Dialogs“ entstanden, sagte Hofelich. Der Staatssekretär wies zudem auf Haftungserleichterungen durch neue Gesellschaftsformen hin. Für die Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure wird die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt.

Deutsche Architekten und Ingenieure gehören „zu den Besten der Welt“

Die Wettbewerbsfähigkeit von Gesellschaften werde gestärkt, die gesetzlichen Vorschriften für die zwei wichtigsten Berufsstände modernisiert, sagte Reinhard Löffler (CDU). Er kritisierte allerdings, dass Grün-Rot erst kurz vor Ende der Legislatur die Gesetzesänderung vorlege. Außerdem lobte er die deutschen Architekten und Ingenieure, die „zu den Besten der Welt“ gehören. Zustimmung fand bei Löffler auch, dass es keine Pflichtmitgliedschaft bei der Ingenieurkammer geben wird. Die von Grün-Rot aufgenommene staatliche Fachaufsicht über die Kammer stieß bei der CDU allerdings auf Ablehnung. Diese sei unpraktikabel und mit Bürokratie verbunden.
Architekten und Ingenieure gehören zu den sieben sektoralen Berufen, für die in der EU einheitliche Ausbildungsstandards gelten. Die Erleichterung der Anerkennung von Abschlüssen könnte helfen, den Bereich des Fachkräftebedarfs zu entspannen. Derzeit fehlen 100 000 Fachkräfte, bis 2020 wird der Bedarf auf 400 000 geschätzt.

„Architekt kann sich einer erst nennen, wenn er vier Jahre studiert hat“

Andrea Lindlohr (Grüne) sprach von der Modernisierung des Bauberufsrechts, wodurch Mobilität im europäischen Markt und Wettbewerb entstehe. Gleichzeitig werde nichts aufgeweicht: „Architekt kann sich einer erst nennen, wenn er vier Jahre studiert hat.“
Das neue Gesetz sei ein fester Rahmen für eine erfolgreiche Wirtschaft, sagte Hans-Peter Storz (SPD). Es ermögliche schneller neues Potenzial für die baden-württembergischen Unternehmen.
Nico Reith (FDP) warnte vor der Gefahr eines Flickenteppichs, wenn jedes Bundesland ein eigenes Gesetz schaffe. Aus seiner Sicht hätte auch „eine kleine Novelle gereicht“. Das Gesetz setze ein „falsches Signal“, zumal führende Hochschulen auf „gravierende Mängel“ hinwiesen. „Das Gesetz sei unnötig und mangelhaft, nötig ist eine bundesweite Regelung“, kritisierte Reith.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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17. und 18. Februar 2016