Debatten im Landtag vom 28. und 29. November 2018

Internetangebote öffentlicher Stellen werden barrierefrei

Stuttgart. Die Internetangebote und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg werden barrierefrei. Entsprechende Vorschriften sieht das Gesetz zur Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vor, das Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag in den Landtag einbrachte. In erster Lesung signalisierten alle Fraktionen Zustimmung für den Entwurf, der zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen wurde. Mit der […]

Stuttgart. Die Internetangebote und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg werden barrierefrei. Entsprechende Vorschriften sieht das Gesetz zur Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vor, das Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag in den Landtag einbrachte.
In erster Lesung signalisierten alle Fraktionen Zustimmung für den Entwurf, der zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen wurde. Mit der Novellierung setzt die Landesregierung die EU-Richtlinie 2016/2102 um, damit die Webseiten und Apps öffentlicher Stellen für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich gestaltet werden.

Luche: ein „wichtiger Schritt zur echten Teilhabe“

Die Digitalisierung in der Gesellschaft schreite voran. Damit auch Menschen mit Behinderung teilhaben könnten am sozialen und gesellschaftlichen Leben, müsse der Zugang barrierefrei sein, begründete Lucha den Gesetzentwurf. Dieser sei ein „wichtiger Schritt zur echten Teilhabe“. Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Nutzer bekommen gleichzeitig die Möglichkeit, Rückmeldungen und Anstöße zu geben, falls dies nicht geschehe.
Regelungsschwerpunkte sind unter anderem die Erweiterung des Geltungsbereichs des L-BGG, die Erweiterung des Begriffs der medialen Angebote, die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die Etablierung eines Überwachungsverfahrens zur Überprüfung, ob und inwieweit die medialen Angeboten von öffentlichen Stellen den Barrierefreiheitsanforderungen genügen sowie die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen.
Das L-BGG vom Dezember 2014 habe das Leben behinderter Menschen „spürbar verbessert“, sagte Thomas Poreski (Grüne). Und die bisherigen Rückmeldungen auf die erste Weiterschreibung des „bundesweit besten Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes“ sehr gut. Der Landtag habe zwar nach fünf Jahren turnusgemäß eine Überprüfung und Nachbesserung vorgesehen, doch jetzt würden EU- und andere Vorschriften umgesetzt. Inklusion sei kein abstraktes Ziel, sondern werde ich im Alltag spürbar.

„Behinderte Menschen liegen uns am Herzen“

„Behinderte Menschen liegen uns am Herzen“, konstatierte Klaus Burger (CDU). Deshalb sei es das Ziel der Novellierung, weitere Barrieren zu beseitigen – und eben nicht nur physischer Natur. Die Beschlüsse würden vor allem Blinde und Sehgeschädigte helfen, am digitalisierten Leben wahrnehmbar und bedienbar teilzuhaben. Deshalb werde bis 2022 die Barrierefreiheit in diesen Bereichen in Baden-Württemberg umgesetzt. Für die öffentlichen Stellen sieht Burger keine unverhältnismäßige Belastung.
Thomas Palka (AfD) urteilte, auch bei dieser Gesetzesinitiative sei „der Druck von UN und EU“ zu spüren. Er widersprach der Landesregierung, wonach durch die Novellierung keine Kosten entstünden. „Das gibt es nicht“, sagte der AfD-Abgeordnete und bezifferte die Kosten für die Umwandlung von Apps auf 8000 bis 13 000 Euro. Für die Kommunen kämen Zehntausende Euros für die Umgestaltung von Websites hinzu. Jedes Formular müsse barrierefrei, also vorlesbar sein. Palka kritisierte, hier werde von der „Grünen Verbotspartei“ wieder reguliert. Auch seine Fraktion sei jedoch für den Zugang von behinderten Menschen.
Sabine Wölfe (SPD) begrüßte die Umsetzung der EU-Richtlinie zu barrierefreien Websites und Apps. Diese bringe für Menschen mit Handicaps Erleichterung.
Für Jürgen Keck (FDP) ist Barrierefreiheit „der Schlüssel zur Teilhabe“. Da der Bund die Gemeinden nicht verpflichten könne, sei die Landesregierung am Zug. Kritisch sieht der Liberale die Bestimmungen zur regelmäßigen Überwachung. Die zusätzlichen Anforderungen für Blinde und Sehbehinderte würden außerdem Behinderte erster und zweiter Klasse schaffen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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28. und 29. November 2018