Debatten im Landtag vom 17. Dezember 2014

Kommunen müssen Behindertenbeauftragte bestellen

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das die Novelle des Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU verabschiedet. Es verpflichtet die Stadt- und Landkreise, einen Behindertenbeauftragten zu bestellen, lässt ihnen dabei aber die Entscheidung frei, ob dieser ehren- oder hauptamtlich tätig ist. Außerdem wird es auf Landesebene einen Behindertenbeirat geben. Grundlage ist […]

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das die Novelle des Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU verabschiedet. Es verpflichtet die Stadt- und Landkreise, einen Behindertenbeauftragten zu bestellen, lässt ihnen dabei aber die Entscheidung frei, ob dieser ehren- oder hauptamtlich tätig ist. Außerdem wird es auf Landesebene einen Behindertenbeirat geben. Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Die Novelle löst das Behindertengleichstellungsgesetz von 2005 ab und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
In einer aufgeklärten, inklusiven Gesellschaft sei Mitbestimmung mehr als nur ein Bürgerrecht für Behinderte, es biete Vorteile für alle, sagt Thomas Poreski (Grüne). Die Novelle sei ein „Best of“ aller Gesetze aus anderen Bundesländern. Zudem sei es gut, dass von nun an die Barrierefreiheit immer vorher eingeplant werden müsse. Das Gesetz sei ein Meilenstein auf dem Weg zur Inklusion.
Nach Angaben von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) werde die Inklusion nun erst recht durch die Behindertenbeauftragten gefördert. Baden-Württemberg sei das erste Bundesland, das die Verpflichtung dazu und den Landesbeirat gesetzlich verankere. Und Sabine Wölfle (SPD) machte mit Bezug auf die Behindertenbeauftragten deutlich: „Mit unserem Gesetz ist die Freiwilligkeit vorbei“. Sie begrüßte die neuen klaren Regeln und Strukturen. Dennoch soll die Inklusion weiterentwickelt werden. Das neue Gesetz definiere den Begriff „behindert“ neu: „Man ist nicht behindert, man wird behindert“, sagte Altpeter.

Kritik von der Opposition an der Finanzierung

Werner Raab (CDU) übte Kritik an der Finanzierung. Sie sei nicht gut abgestimmt worden. Die 2,8 Millionen Euro, die die Regierung jeweils 2015 und 2016 bereitstellte, würden von anderen Inklusionsprojekten „abgezwackt“, so Raab. Außerdem wolle die CDU nicht, dass das Ehrenamt durch das Hauptamt verdrängt werde. Er freue sich aber darüber, dass Betroffene im Behindertenbeirat mitbestimmen könnten und es einen Konsens über das LBGG gebe.
Die FDP-Fraktion stimmte im Landtag gegen das Gesetz. Sie trage zwar mit, dass das neue Gesetz die Inklusion antreiben solle, sagte Jochen Haußmann (FDP). Kritisch sieht er jedoch, dass Behindertenbeauftragte nun verpflichten bestellt werden müssten. Eine Weiterentwicklung auf freiwilliger Basis sei zielführender. Ebenso wie die CDU übte Haußmann auch Kritik an der Finanzierung. Die jährlich 2,8 Millionen für die Finanzierung der Behindertenbeauftragten würden bei Inklusions-Projekten fehlen. Seine Partei könne nicht allen Teilen der Gesetzesnovelle zustimmen, machte Haußmann deutlich.

Quelle/Autor: Katrin Walter

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17. Dezember 2014