Debatten im Landtag vom 3. und 4. April 2019

Konzept, um sicher zu stellen, dass im Drogenkonsumraum nicht gedealt wird

Stuttgart. Ein aktuelles Thema führte Thomas Poreski für die Grünen in der Regierungsbefragung ein: Es ging um die Vorteile, die die Landesregierung in der Einrichtung von Drogenkonsumräumen sieht. Konkret geht es um den neuen Raum in Karlsruhe, der eingerichtet wird, aber nicht unumstritten ist zwischen Grünen und CDU. „Sie wissen, an diesem besagten Platz in […]

Stuttgart. Ein aktuelles Thema führte Thomas Poreski für die Grünen in der Regierungsbefragung ein: Es ging um die Vorteile, die die Landesregierung in der Einrichtung von Drogenkonsumräumen sieht. Konkret geht es um den neuen Raum in Karlsruhe, der eingerichtet wird, aber nicht unumstritten ist zwischen Grünen und CDU.
„Sie wissen, an diesem besagten Platz in Karlsruhe gibt es bislang eine außergewöhnlich große sogenannte offene Szene, auch mit sozialen Implikationen“, erläuterte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Die Gewerbetreibenden hätten reklamiert, dass die Situation schwierig sei. Der Betrieb des Raums solle auch dazu beitragen, „dass durch den Drogenkonsum bedingte Gesundheitsgefahren gesenkt werden, um damit insbesondere auch das Überleben von Abhängigen zu sichern, gleichzeitig die Behandlungsbereitschaft der Abhängigen zu wecken und dadurch den Einstieg in den Ausstieg aus der Sucht einzuleiten“. Selbstverständlich gehe es darum, die Inanspruchnahme weiterführender, „insbesondere suchttherapeutischer Hilfen einschließlich einer vertragsärztlicher Versorgung zu fördern“.
Stefan Teufel (CDU) verlangte zu erfahren, wie Landesregierung sicherstelle, dass keine Straftaten verübt werden. Er habe eine intensive Debatte mit Innenminister Thomas Strobl (CDU) gehabt, für die er sich bedanke und die auch zu einer Lösung geführt habe, sagte Lucha. Geregelt sei, dass ausschließlich für den eigenen Konsum Stoff mitgebracht werden darf. „Wenn das Personal sieht, dass mehr dabei ist und gedealt werden könnte, ist das zu unterbinden“, so der Sozialminister, „es gibt eine gelb-rote Karte, es gibt eine Verwarnung, es muss unterbunden werden, und sollte dies nicht gelingen, wird der Vorfall natürlich strafrechtlich zur Anzeige gebracht.“ Das sei eine klare Verabredung.

Quelle/Autor: Henkel-Waidhofer, Brigitte Johanna

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3. und 4. April 2019