Debatten im Landtag vom 17. und 18. Februar 2016

Land bekommt unabhängige Regulierungsbehörde

Stuttgart. Als eines der letzten Bundesländer bekommt nun auch Baden-Württemberg eine unabhängige Regulierungsbehörde im Strom- und Gassektor. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch das entsprechende Gesetz. Die Behörde löst die vor einem Jahrzehnt gegründete und im Umweltministerium ansässige Behörde ab. Sie überprüft künftig die 113 Strom- und 100 Gasnetzbetreiber im Südwesten mit weniger als 100 000 […]

Stuttgart. Als eines der letzten Bundesländer bekommt nun auch Baden-Württemberg eine unabhängige Regulierungsbehörde im Strom- und Gassektor. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch das entsprechende Gesetz. Die Behörde löst die vor einem Jahrzehnt gegründete und im Umweltministerium ansässige Behörde ab. Sie überprüft künftig die 113 Strom- und 100 Gasnetzbetreiber im Südwesten mit weniger als 100 000 Kunden; größtenteils sind dies kommunale Unternehmen. Für die übrigen baden-württembergischen Strom- und Gasnetzbetreiber, deren Netze über die Grenzen Baden-Württembergs hinausgehen bzw. an deren Netz mindestens 100 000 Kunden angeschlossen sind, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.
Die EU hatte 2009 ihre Mitgliedsländer aufgefordert, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden im Versorgungssektor zu gewährleisten. So seien die rechtliche Trennung und funktionale Unabhängigkeit von anderen privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Weisungsfreiheit des Personals und Unabhängigkeit des Personals von Marktinteressen und politischen Stellen, die jährliche Zuweisung separater Haushaltsmittel, eine angemessene Ressourcenausstattung sowie die Amtszeitbegrenzung der Behördenleitung sicherzustellen.

Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze hat das Ziel, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas und einen langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen zu sichern.

Land setzt EU-Recht um

Mit der unabhängigen, weiter im Umweltministerium tätigen Behörde setzt das Land EU-Recht um. Die Regulierungsbehörde und ihre Beschäftigten sind nicht an Weisungen von außerhalb der Behörde gebunden und werden unparteiisch und unabhängig von Unternehmen, politischen Stellen und Marktinteressen sein. Die Beschäftigen dürfen kein Energieversorgungsunternehmen innehaben oder in der Geschäftsleitung, als Aufsichtsratsmitglied oder auf andere Weise unselbstständig oder selbstständig für ein solches Unternehmen oder für einen Verband der Energiewirtschaft tätig sein. Die Dienstaufsicht obliegt dem Umweltministerium.

Ulrich Lusche (CDU) kritisierte zu Beginn seines Debattenbeitrags das Landtagspräsidium; dieses habe zum wiederholten Mal ein Umweltthema an das Ende der Plenarsitzung gelegt. Auch Alexander Schoch (Grüne) monierte dies. Lusche brachte einen Änderungsantrag, der sich an den bayerischen Bestimmungen orientierte. Diese sehen die Übertragung von Entscheidungen auf ein Kollegialorgan vor, dessen Leiter vom Landtag und nicht vom Minister bestimmt wird. Schoch lehnte dies ab: „Das Kammermodell garantiert keine höhere Transparenz.“ Dieses Modell sei teurer und verursache höhere Kosten.

Glück kritisiert Umsetzung „auf den letzten Drücker“

Johannes Stober (SPD) sieht durch das Gesetz keine grundlegenden Veränderungen. Die Regulierungsbehörde habe bisher schon unabhängig gearbeitet, nun sei alles EU-rechtlich verankert, argumentierte er. Andreas Glück (FDP) warf der Landesregierung vor, das Gesetz „auf den letzten Drücker“ durchzupeitschen. Der Handlungsbedarf habe schon seit 2012 bestanden.  Untersteller entgegnete, er habe so lange gezögert, weil er glaubte, eine andere Lösung zu finden.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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17. und 18. Februar 2016