Debatten im Landtag vom 21. und 22. Juni 2017

Land verbessert Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur

Stuttgart. Die fünf Fraktionen im Landtag haben am Mittwoch einstimmig das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) geändert und damit neue Förderquoten beschlossen. Danach wird der Fördersatz für Kommunen, die von Projekten zur Modernisierung oder Beseitigung oberirdischer Bahnübergänge nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz betroffen sind, von 50 auf bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht. Dem Land stehen dafür nach […]

Stuttgart. Die fünf Fraktionen im Landtag haben am Mittwoch einstimmig das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) geändert und damit neue Förderquoten beschlossen. Danach wird der Fördersatz für Kommunen, die von Projekten zur Modernisierung oder Beseitigung oberirdischer Bahnübergänge nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz betroffen sind, von 50 auf bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht. Dem Land stehen dafür nach dem Entflechtungsgesetz bis 2019 jährlich 165 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung. Vor allem Kommunen, die vom Ausbau der Allgäubahn zwischen München und Lindau betroffen sind, können davon profitieren.
Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU verabschiedeten gleichzeitig einen Antrag, wonach das 2019 auslaufende Gesetz durch eine Nachfolgeregelung fortgesetzt werden soll. Sie reagierten damit auf einen Antrag der SPD, die wollte, dass nach 2019 statt der Entflechtungsmittel die Anteile des Umsatzsteueraufkommens zweckgebunden für die Finanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen und im Rahmen des LGVFG wieder eine Fahrzeugförderung für die Neu- und Ersatzbeschaffung von Schienenfahrzeugen einzuführen und Mittel zweckgebunden den Kommunen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu überlassen.  Dies hatte auch die AfD-Fraktion unterstützt.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erklärte, es sei „immer klar gewesen“, dass es eine Nachfolgeregelung nach Auslaufen des LGVFG geben werde. Auch August Schuler (CDU) beteuerte: „Das Gesetz soll weitergeführt werden.“ Dies sei im Koalitionsvertrag auch vereinbart. Es bestehe nach wie vor ein hoher Finanzbedarf bei den Kommunen, deshalb müsse eine ausreichende Förderung auch nach 2019 gesichert sein. Im Verkehrsausschuss hatte Hermann bereits ausgeführt, er rechne damit, dass es nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 zur Fortschreibung komme. Die 165 Millionen Euro seien nicht ausreichend, 200 Millionen Euro jährlich müssten es sein.
Das Land werde sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sagte auch Hermann Katzenstein (Grüne). Eine Verstetigung und Dynamisierung des seit zehn Jahren bei 165 Millionen Euro liegenden Fördertopfs sei notwendig. Deshalb werde die Landesregierung bei der neuen gesetzlichen Regelung die Kommunen einbeziehen und deren Bedürfnisse berücksichtigen.
Die Aussagen von Grün-Schwarz zur Fortschreibung des LGVFG seien „wachsweich“, kritisierte Bernd Gögel (AfD). 30 Monate vor dem Auslaufen der Entflechtungsmittel müsse das Land den Kommunen finanzielle Sicherheit gewährleisten, wie dies auch in der freien Wirtschaft üblich sei. Die Erhöhung der Zuschüsse auf 75 Prozent sind für Gögel schon allein deshalb notwendig, da es in Baden-Württemberg an Bahnübergängen jährlich durchschnittlich 20 bis 25 Unfälle mit 19 Toten und 120 Verletzten gebe.
Auch Martin Rivoir (SPD) kritisierte, dass die Landesregierung noch keine gesetzliche Nachfolgeregelung vorgelegt habe. Dies zwinge die Kommunen im Land zum Stillstand, da ihnen Planungssicherheit fehle. Er warf Grün-Schwarz „Trödelei“ vor. Die Regierung zwinge die Menschen im Land durch Fahrverbote zum Umstieg in den ÖPNV und verzögere gleichzeitig finanzielle Fördermittel. Aus Rivoirs Sicht sind von 2020 an 300 Millionen Euro Fördermittel notwendig.
Das Land müsse vom Bund mehr Regionalisierungsmittel einfordern, sagte Jochen Haußmann (FDP). Die Senkung der Förderquoten bereite den Kommunen Schwierigkeiten. Deshalb fordert der Liberale die Evaluierung der Förderprojekte der vergangenen Jahre, damit die Quoten besser zugeschnitten werden können.
Die Regelförderung nach dem LGVFG bleibt bei 50 Prozent, weil damit mehr Projekte gefördert werden können. Die Erhöhung auf 75 Prozent ist für „besonders gelagerte Ausnahmefälle“ und „unbillige Härten“ vorgesehen. „Mit dem Gesetz soll lediglich der Entstehung von Härtefällen begegnet werden“, heißt es in der Vorlage.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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