Debatten im Landtag vom 11. und 12. Oktober 2017

Landesbauordnung an EU-Vorgaben angepasst

Stuttgart. Der Landtag hat am Donnerstag ein „Gesetz zur Änderungen der Landesbauordnung (LBO)“ auf den Weg gebracht. Zweck war die Umsetzung von Europarecht. Wie Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) erläuterte, sind davon Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen betroffen. Es gehe nicht um strittige Fragen der LBO, wie Dachbegrünung oder Fahrradstellplätze, erläuterte die Grünen- Abgeordnete Bettina Lisbach, […]

Stuttgart. Der Landtag hat am Donnerstag ein „Gesetz zur Änderungen der Landesbauordnung (LBO)“ auf den Weg gebracht. Zweck war die Umsetzung von Europarecht. Wie Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) erläuterte, sind davon Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen betroffen. Es gehe nicht um strittige Fragen der LBO, wie Dachbegrünung oder Fahrradstellplätze, erläuterte die Grünen- Abgeordnete Bettina Lisbach, sondern um politisch unstrittige Fragen.
Eine Einschätzung, die Paul Nemeth (CDU) „voll und ganz“ unterstützte. Geregelt werde, europäische harmonierte Normen für Bauprodukte anzuwenden. Zusätzliche nationale Anforderungen seien nicht mehr nötig, aber auch nicht mehr zulässig, um den freien Warenverkehr zu ermöglichen: „Das Gesetz steht für mehr Marktfreiheit und weniger Bürokratie in ganz Europa.“
Gabriele Reich-Gutjahr (FDP) lobte das Gesetz ebenfalls als einen Beitrag zur Entbürokratisierung. In einem wettbewerbsorientierten Markt müsse selbstverständlich sein, dass die Anbieter über Risiken aufklären. „Es bleibt darüber hinaus unsere Forderung“, so die Stuttgarter Abgeordnete weiter, dass auch die von der Wirtschaftsministerin angekündigten grundlegenderen Reform der LBO auf den Weg gebracht würden: „Alle, die Bauen für die Menschen in diesem Land attraktiver machen, wollen, dass so manche absurde Vorschrift endlich abgeräumt wird.“
Mit einer „spannenden Anhörung“ rechnet Daniel Born (SPD). Zugleich mahnte er bei der CDU an, die den Wählerinnen und Wählern versprochen grundsätzlichen Änderungen an der Landesbauordnung auf den Weg zu bringen. Lisbach erinnerte an die Erwartungen, die mit den neuen Regelungen verbunden sind: Kommunale Landesverbände hofften auf sinkende Baukosten, die Architektenkammer, zum Beispiel, sei gegen durchaus kritisch, weil sie Lücken in der europäischen Normierung sieht. Anbieter wiederum befürchteten Probleme in Haftungsfragen.
Grundsätzlich gegen das Gesetz stellte sich die AfD. Der Europäische Gerichtshof habe sich zum Erfüllungsgehilfen der EU-Kommission gemacht, erklärte der Abgeordnete Anton Baron, der als „Beispiel für eine Gefahr“ die Alkalikieselsäurereaktion nannte, die zu schweren Betonschäden führen könne. In diesem Punkt seien die EU-Normen jetzt „niedriger gesetzt“, und zugleich werde die Bürokratie aufgebläht.

Quelle/Autor: Henkel-Waidhofer, Brigitte Johanna

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11. und 12. Oktober 2017