Debatten im Landtag vom 25. und 26. November 2015

Landtag ändert Glücksspielgesetz

Stuttgart. Der Landtag in Stuttgart hat am Mittwoch das Landesglücksspielgesetz geändert. Gegen die Stimmen der FDP verabschiedeten die Abgeordneten von Grünen, SPD und CDU in zweiter Lesung die Vorlage der Regierung. Notwendig wurde die Änderung durch ein Urteil des Staatsgerichtshofes vom 17. Juni 2014, in dem dieser die Bestimmungen zum Bestandsschutz von Betreibern gewerblicher Spielhallen […]

Stuttgart. Der Landtag in Stuttgart hat am Mittwoch das Landesglücksspielgesetz geändert. Gegen die Stimmen der FDP verabschiedeten die Abgeordneten von Grünen, SPD und CDU in zweiter Lesung die Vorlage der Regierung. Notwendig wurde die Änderung durch ein Urteil des Staatsgerichtshofes vom 17. Juni 2014, in dem dieser die Bestimmungen zum Bestandsschutz von Betreibern gewerblicher Spielhallen beanstandete. Das Gesetz sei nun präziser gefasst, erklärte Finanz- und Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hofelich (SPD).
Aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofes musste außerdem die Spielersperre in Spielhallen angepasst werden, um bis zur Etablierung eines möglichst umfassenden zentralen Sperrsystems – wie es in den Spielbanken besteht – betroffenen Spielern zumindest eine Sperrung durch den Betreiber der Spielhalle zu ermöglichen. Betreiber von Spielhallen müssen Spieler auf deren Verlangen vom Spiel ausschließen, wobei die Spielersperre mindestens ein Jahr beträgt.
Außerdem verlängerte der Landtag das bis zum 31. Dezember 2015 befristete Zensusgesetz, das im Hinblick auf anhängige Klageverfahren von Gemeinden gegen die Feststellungsbescheide des Statistischen Landesamtes zur Schaffung von Rechtssicherheit zunächst beibehalten wird.

FDP: Gesetz verfolgt gewerbliches Spiel

Andreas Schwarz (Grüne) betonte in der Aussprache, für seine Fraktion stünden die sozialpolitischen und ordnungsrechtlichen Vorgaben im Mittelpunkt.  Er hält auch ein Konzept für eine länderübergreifende Sperrdatei von problematischen Spielern in Spielhallen für notwendig. Momentan ist nur eine standortbezogene Spielersperre möglich, bis zum 30. September 2016 soll die Landesregierung eine Vorlage für eine landesweite, betreiberübergreifende Sperrdatei erarbeiten.
Aus Sicht von Florian Wahl (SPD)  wird durch die Änderungen im Landesglücksspielgesetz die Kommunalpolitik gestärkt. „Wir befreien viele Kommunen von den Spielhöllen“, sagte er. Nächstes Ziel sei die zentrale Sperrdatei bis zum Herbst 2016. Joachim Kößler (CDU) begrüßte die gesetzlichen Regelungen, mit denen Rechtssicherheit geschaffen werde. Die Hürde der einjährigen Spielersperre bezeichnete er allerdings als „sehr hoch“. Die Ablehnung der FDP begründete Ulrich Goll mit der Haltung der Liberalen zu einem „offenen, legal kontrollierten gewerblichen Spiel“. Mit dem Landesglücksspielgesetz würde das gewerbliche Spiel „geradezu verfolgt“, kritisierte er.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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25. und 26. November 2015