Debatten im Landtag vom 24. Oktober 2018

Landtag ändert Landesbesoldungsgesetz

Stuttgart. Gegen die Stimmen der FDP haben die Fraktionen von Grünen, CDU, AfD und SPD am Mittwoch das Landesbesoldungsgesetz und andere dienstrechtliche Vorschriften in zweiter Lesung beschlossen. Die Liberalen wollten die Ausbringung von Funktionsämtern für die Leiter von Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe nicht mittragen, da die FDP Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe generell ablehne. Finanz-Staatssekretärin Gisela […]

Stuttgart. Gegen die Stimmen der FDP haben die Fraktionen von Grünen, CDU, AfD und SPD am Mittwoch das Landesbesoldungsgesetz und andere dienstrechtliche Vorschriften in zweiter Lesung beschlossen. Die Liberalen wollten die Ausbringung von Funktionsämtern für die Leiter von Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe nicht mittragen, da die FDP Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe generell ablehne.
Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) sagte in ihrer Begründung, das Besoldungs- und Dienstrecht müsse aufgrund von richterlichen Urteilen und geänderten Rahmenbedingungen novelliert werden. „Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe sind vergleichbar mit den Gymnasien“, erklärte Splett die besoldungsrechtliche Gleichstellung dieser Schularten.  Die Landesregierung habe ein „gelungenes Gesamtpaket geschnürt“, der Haushalt werde dadurch „nicht über Gebühr strapaziert“. In erster Lesung hatte der Landtag auf eine Debatte verzichtet.
Wesentliche weitere Inhalte der Gesetzesänderung sind die Senkung der Einwohnergrenze in den Landkreisen für die besoldungsrechtliche Einstufung der Ersten Landesbeamten in die Besoldungsgruppe B 3 von 300 000 auf 175 000. Ferner wird das Amt eines Beauftragten der Landesregierung für besondere Aufgaben – hier handelt es sich um den Antisemitismusbeauftragten – in der Besoldungsgruppe B 4 festgelegt. Ebenfalls in B 4 (bisher B 3) wird das Amt des Verbandsdirektors des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) eingestuft. Ferner gibt es Anpassungen im Zusammenhang mit der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Notariatsreform.

Walker: Novelle stärkt Attraktivität des öffentlichen Dienstes

Aus Sicht von Thekla Walker (Grüne) stärkt die Novelle die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Kommunen. „Die Konkurrenz um gute, kluge Köpfe ist groß“, sagte sie. Gerade die Stärkung von Führungsposition sei wichtig, um deren Attraktivität zu steigern. Sie verteidigte insbesondere die Anhebung der Besoldung für Gemeinschaftsschulen-Direktoren mit Oberstufe. Die Anforderungen an die Schulleiter seien dort so hoch wie an anderen allgemeinbildenden Schulen.
Im Besoldungsrecht habe es Anpassungsbedarf gegeben, erklärte Tobias Wald (CDU). Die Besserstellung der Ersten Landesbeamten in den Landkreisen sei ein „wichtiger und kluger Schritt“. Die Landesregierung sei auf Wünsche von Beamtenbund und Gewerkschaften eingegangen. „Weitere Änderungen sind geplant“, konstatierte Wald und verwies auf eine CDU-Arbeitsgruppe, die sich mit einem leistungsstärkeren öffentlichen Dienst beschäftigt. Er könne sich in Zukunft auch mehr Telearbeitsplätze und Lebensarbeitszeitkonten im öffentlichen Dienst vorstellen. Außerdem müssten künftig auch die unteren Besoldungsgruppen bessergestellt werden.
Rainer Podeswa (AfD) bezeichnete es als „Skandal“, dass Grün-Schwarz nur jede fünfte Überstunde von Polizisten über den Nachtragshaushalt bezahlen will. Die Anpassungen im Besoldungsrecht seien „begrüßenswert“; speziell nannte er die Zulagen für den Kampfmittelbeseitigungsdienst und die Stellenzulage für den Justizvollzugsdienst. Die Höhergruppierungen für Leiter der Gemeinschaftsschulen („ein grünideologisches Projekt mit dürftigem Erfolg, das den Gymnasien Konkurrenz macht“), lehnte die AfD dagegen ab. Podeswa kritisierte auch die „ausufernde Stellenhebung bei Ministerial- und Verwaltungsbeamten“ und nannte als Beispiel den Ministerpräsidenten; Winfried Kretschmann (Grüne) habe seinen Staatsminister Murawski durch drei Beamte ersetzt.

Stickelberger fordert umfangreiche konzeptionelle Lösung

Von „vielen akzeptablen Regelungen“ im Änderungsgesetz sprach Rainer Stickelberger (SPD). Dieses sei mit kleinteiligen Regelungen jedoch „weit entfernt“ von einem großen Wurf. Dabei sei es längst Zeit für eine umfangreiche konzeptionelle Lösung, vor allem in den Bereichen Beihilfe, Arbeitszeitkonten und untere Besoldungsgruppen, um eine moderne Verwaltung zu bekommen.
Auch Andreas Glück (FDP) forderte die Landesregierung auf, an die „Einstiegsgehälter ranzugehen“, wenn sie gute Kräfte für den öffentlichen Dienst gewinnen wolle. Beamte der höheren Besoldungsgruppen würden durch diese Gesetzesänderung „mehr profitieren“. Der Liberale kritisierte auch die „sehr nebulöse Formulierung“ beim Beauftragten der Landesregierung für besondere Aufgaben; Glück hätte sich gewünscht, dass sich stattdessen der Antisemitismusbeauftragte im Gesetz wiedergefunden hätte. Außerdem monierte der FDP-Abgeordnete, dass Rektoren an Haupt- und Werkrealschulen „am schlechtesten bezahlt sind“.   

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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24. Oktober 2018