Debatten im Landtag vom 8., 9. und 10. Februar 2017

Landtag beschließt im Eiltempo neue Altersversorgung

Stuttgart. Im Eiltempo zu einer luxuriösen Alterspension: Der Landtag von Baden-Württemberg genehmigte sich am Freitag trotz massiver Proteste von Verbänden und Organisationen ein üppiges Paket, das die Abgeordneten finanziell besserstellt. Ohne Aussprache winkte das Parlament mit der Mehrheit von Grünen, CDU und SPD die Neuregelung zur Altersversorgung durch, die den nach 2011 eingetretenen Parlamentariern wieder […]

Stuttgart. Im Eiltempo zu einer luxuriösen Alterspension: Der Landtag von Baden-Württemberg genehmigte sich am Freitag trotz massiver Proteste von Verbänden und Organisationen ein üppiges Paket, das die Abgeordneten finanziell besserstellt. Ohne Aussprache winkte das Parlament mit der Mehrheit von Grünen, CDU und SPD die Neuregelung zur Altersversorgung durch, die den nach 2011 eingetretenen Parlamentariern wieder die Wahl zwischen der privaten Vorsorge mit öffentlichen Mittel in Höhe von 1679 Euro monatlich und der lukrativeren Staats-Pension lässt. Die AfD und die FDP stimmte dagegen, der frühere Landtags-Vizepräsident Wolfgang Drexler (SPD) sowie die Ex-Landtagspräsidentin Brigitte Lösch und ihr grüner Kollege Alexander Salomon enthielten sich.
Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD und FDP die Erhöhung der Zuschüsse für eigene Mitarbeiter: Diese wurden von 5406 Euro auf maximal 10 438 Euro monatlich fast verdoppelt. Auch bei der steuerfreien Kostenpauschale gönnten sich die Parlamentarier eine Erhöhung von 1548 auf 2160 Euro im Monat. Die Diäten in Höhe von 7616 Euro blieben unverändert.
Vor allem junge Abgeordnete drängten ihre Fraktionschefs zur Wahlmöglichkeit bei der Altersvorsorge, weil sie sich gegenüber den „altgedienten“ Kollegen im Stuttgarter Landtag, die üppige Staatspensionen erhalten, stark benachteiligt fühlten. Durch die Niedrigzinsphase versprachen sie sich trotz der monatlichen 1679 Euro aus der Staatskasse keine hohe Rente im Alter. Die nun beschlossene Wahlfreiheit dürfte bei vielen rasch zu lukrativeren staatlichen Pensionen führen.
Das Gesetzgebungsverfahren im „Hau-Ruck-Verfahren“ kam in der Öffentlichkeit nicht gut an. Am Dienstag hatten sich die vier Fraktionschefs Andreas Schwarz (Grüne), Wolfgang Reinhart (CDU), Andreas Stoch (SPD) und Hans-Ulrich Rülke (FDP) erst auf das Paket verständigt, am Donnerstag wurde es im Landtag in erster Lesung und danach im Ständigen Ausschuss diskutiert und am Freitag ohne Aussprache durchgewinkt.
Der Hintergrund: Nach einer 2008 beschlossenen und 2011 in Kraft getretenen Regelung mussten sich Abgeordnete selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Dafür können sie eine Pauschale in Anspruch nehmen. Vor allem junge Abgeordnete sehen sich damit aber deutlich benachteiligt im Vergleich zu ihren älteren Kollegen, die staatliche Pensionen bekommen werden. Die nun beschlossene Neuregelung gibt den Abgeordneten eine Wahlfreiheit zwischen privater Vorsorge und den lukrativeren staatlichen Pensionen.
Der Steuerzahlerbund kritisiert die „Luxus-Altersversorgung“, zumal bei der Einführung der privaten Altersvorsorge einst im Gegenzug die Diäten üppig erhöht worden waren. Nun aber erfolgte die Türöffnung zur Rückkehr in die Staatspension ohne entsprechende Diäten-Kompensation. Dieses Verhalten führe zu einer weiteren Politikverdrossenheit, fürchten selbst Abgeordnete, die nicht genannt werden möchten.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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8., 9. und 10. Februar 2017