Debatten im Landtag vom 20. Mai 2020

Landtag debattiert über Corona-Maßnahmen

Stuttgart. Die FPD im Landtag wirft der grün-schwarzen Landesregierung Chaos und Versagen im Umgang mit der Corona-Krise vor. Demonstrationen von Wutbürgern und das derzeitige Blühen von Verschwörungstheorien seien nicht verwunderlich angesichts der Widersprüchlichkeit, Zerstrittenheit und Inkompetenz des Regierungshandelns, kritisierte FDP-Fraktionschef Hans-Urich Rülke. Die FDP will die Landtagssitzung an diesem Mittwoch deshalb zu einer Generalabrechnung der […]

Stuttgart. Die FPD im Landtag wirft der grün-schwarzen Landesregierung Chaos und Versagen im Umgang mit der Corona-Krise vor. Demonstrationen von Wutbürgern und das derzeitige Blühen von Verschwörungstheorien seien nicht verwunderlich angesichts der Widersprüchlichkeit, Zerstrittenheit und Inkompetenz des Regierungshandelns, kritisierte FDP-Fraktionschef Hans-Urich Rülke. Die FDP will die Landtagssitzung an diesem Mittwoch deshalb zu einer Generalabrechnung der Regierungsarbeit nutzen.
So sei etwa die Einzelhandelsrichtlinie nur mit zwei Tagen Vorlauf und höchst komplexen Anforderungen an Einzelhändler und Kommunen erlassen worden, kritisierte Rülke. Er bemängelte zudem einen „bemerkenswerten Eiertanz um die 800-Quadratmeter-Regelung” für Geschäfte. Der Gastronomie werde ein millionenschweres Hilfsprogramm von der CDU versprochen, das die Grünen dann blockierten – Rülke sprach in dem Zusammenhang von „Hahnenkämpfen einer zerstrittenen Koalition auf dem Rücken einer Branche”. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sei zudem für ein „Desaster” mit Blick auf die Vorbereitungen des Kita-Neustarts verantwortlich.

Schuldenbremse soll in Landesverfassung festgeschrieben werden

Am Mittwoch will der Landtag auch die Schuldenbremse in der Landesverfassung festschreiben. Dafür ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die schon im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse besagt, dass das Land grundsätzlich keine neuen Schulden aufnehmen darf. Sie sieht aber Ausnahmen für die Kreditaufnahme für Naturkatastrophen und besondere Notsituationen vor – vorausgesetzt, es gibt einen Plan zur Tilgung der neuen Schulden.
Wegen der Corona-Krise hat das Parlament das Land bereits ermächtigt, bis zu fünf Milliarden Euro neuer Kredite aufzunehmen. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme war Ende 2019 in der Landeshaushaltsordnung festgeschrieben worden. Die jetzt geplante Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung soll den Stellenwert der Regelung unterstreichen. Baden-Württemberg ist derzeit mit rund 45 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet.

Quelle/Autor: sta

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20. Mai 2020