Debatten im Landtag vom 3. und 4. April 2019

Landtag ebnet Weg für Teilnahme umfassend betreuter Menschen an der Kommunalwahl

Stuttgart. Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten eine gerichtlich bestellten Betreuung haben, dürfen bei der Kommunalwahl am 26. Mai abstimmen. Der Landtag beschloss an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen, der den bisherigen pauschalen Ausschluss umfassend betreuter Menschen vorübergehend außer Kraft setzt. Eine abschließende Regelung soll es geben, wenn auch der Bund sein […]

Stuttgart. Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten eine gerichtlich bestellten Betreuung haben, dürfen bei der Kommunalwahl am 26. Mai abstimmen. Der Landtag beschloss an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen, der den bisherigen pauschalen Ausschluss umfassend betreuter Menschen vorübergehend außer Kraft setzt. Eine abschließende Regelung soll es geben, wenn auch der Bund sein Wahlgesetz geändert hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss nicht rechtens ist.
InnenministerThomas Strobl (CDU) zeigte sich erfreut, das im entscheidenden Punkt, Menschen mit umfassender Betreuung die Teilnahme schon an der Kommunalwahl zu ermöglichen, „ein breites Einvernehmen in diesem Hause herrscht“. Der Gesetzentwurf von Grünen und CDU sei im Innenausschuss mehrheitlich gebilligt, derjenige der SPD abgelehnt worden. Ersterer sei „eine Lösung, die Maß und Mittel hält“, so Strobl, und zeige: „Die Koalition ist handlungsfähig, auch dann, wenn die Zeit drängt“.
Im Übrigen warte man gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht im April über den Eilantrag der Oppositionsfraktionen Grüne, FDP und Linke im Bundestag entscheide. Diese wollen erreichen, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bereits zur Europawahl ausgesetzt wird. Das Innenministerium habe die betreffenden Behörden bereits informiert, so dass im Fall eines entsprechenden Bundesverfassungsgerichtsurteils die Teilnahme von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten auch an dieser Wahl gewährleistet werden könne.

CDU und AfD betonen, dass nicht jeder Wahlrechtausschluss unzulässig ist

Ute Leidig (Grüne) meinte: „Unser Gesetzentwurf stellt sofort Verfassungskonformität her“. Nun könnten 5900 Menschen mit umfassender Betreuung an der Kommunalwahl teilnehmen. Eine vorübergehende Regelung habe man getroffen, weil die Wahlrechtsbestimmungen auf allen Ebenen – Europa, Bund, Land und Kommunen – einheitlich sein sollten. Das aber sei erst möglich, „wenn der Bund endlich eine Neuregelung beschließt“.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion biete demgegenüber „keinen Mehrwert“. Er sei vielmehr ein „Ablenkungsmanöver“, der darüber hinwegtäuschen solle, dass die SPD im Bund es nicht hinbekommen habe, die Grundlagen für ein einheitliches Wahlrecht zu legen.
Ulli Hockenberger (CDU) betonte, das Bundesverfassungsgericht habe keineswegs jeden Ausschluss vom Wahlrecht für unzulässig erklärt. Im Übrigen seien davon bei der Bundestagswahl 2013 etwa 81 000 Menschen betroffen gewesen – nur 0,8 Prozent aller Menschen, die eine Behinderung haben, so Hockenberger und gar nur 0,13 Prozent aller Wahlberechtigten. Im Übrigen hätten 14 von 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union „ein vergleichbares Wahlrecht wie wir“.Mit dem Gesetzentwurf der grün-schwarzen Koalition hätten in der Anhörung alle Verbände und die kommunalen Spitzenverbände kein Problem gehabt.
Auch Daniel Rottmann (AfD) wies darauf hin, das Bundesverfassungsgericht habe geurteilt, ein Ausschluss von der Wahl sei zwar nur als Ausnahme „und unter genau zu definierenden Bedingungen zulässig“. Ausschlüsse dürfe es aber geben – „nur eben nicht in dieser pauschalen Form“. Daher sei der Vorschlag der SPD falsch, einfach jeden Wahlrechtsausschluss aufzuheben.
„Jeder, der sein Wahlrecht ausüben kann, sollte dieses auch ausüben können“, sagte Rottmann. Sei dafür eine Assistenz nötig, müsse aber sichergestellt werden, dass nicht die Wahlentscheidung selbst delegiert oder an Dritte übertragen werde. Der Gesetzentwurf der SPD „geht zu weit und öffnet eventuell Türen zum Missbrauch“. Derjenige von Grünen und CDU sei „zwar halbherzig, aber durchaus vertretbar“.

SPD weist auf Beispiel der anderen Landtage hin, die nicht auf den Bund warten

Sabine Wölfle (SPD) sagte dagegen zum Gesetzentwurf von Grünen und CDU, es habe keinen Sinn, „offensichtlich verfassungswidrige Bestimmunen zu belassen und nur außer Kraft zu setzen“. Auch die Menschen mit umfassender Betreuung bräuchten jetzt ein dauerhaftes Wahlrecht. In einem aktuellen Brief der Lebenshilfe komme die Enttäuschung der Betroffenen zum Ausdruck, dass dies in Baden-Württemberg nach wie vor nicht in Sicht sei.
Wölfle zählte viele andere Landtage auf, die sogar bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihre Wahlrechtsausschlüsse ersatzlos gestrichen hätten. Andere hätten das danach getan. Gerade erst sei das in Rheinland-Pfalz geschehen, und da habe sogar die dortige AfD-Fraktion zugestimmt.
Ulrich Goll (FDP) meinte, der Entwurf der SPD sei „ein respektabler Vorschlag“. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen verdiene dennoch den Vorzug, weil er „eine differenziertere, nachdenklichere und eine direktere Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils ist“.
Es könne freilich sein, dass man nach sorgfältiger Erörterung dann doch zum Schluss komme, dass es keine sinnvolle Begrenzung für das Wahlrecht umfassend betreuter Menschen gebe und man letztendlich dann doch alle zulasse. Die Zeit dafür solle man sich aber nehmen.

Quelle/Autor: Christoph Müller

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