Debatten im Landtag vom 12. Juli 2017

Landtag novelliert einstimmig das Besoldungsgesetz

Stuttgart. Der Landtag hat an diesem Mittwoch einstimmig das Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Sprecher aller fünf Fraktionen betonten in der zweiten Lesung, damit werde der öffentliche Dienst attraktiver und wettbewerbsfähiger gemacht. Durch das Gesetz schafft die Landesregierung zur Förderung der klimaneutralen Mobilität die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen dafür, dass vom […]

Stuttgart. Der Landtag hat an diesem Mittwoch einstimmig das Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Sprecher aller fünf Fraktionen betonten in der zweiten Lesung, damit werde der öffentliche Dienst attraktiver und wettbewerbsfähiger gemacht. Durch das Gesetz schafft die Landesregierung zur Förderung der klimaneutralen Mobilität die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen dafür, dass vom Dienstherr geleaste Dienstfahrräder den Beamten und den Richtern im Rahmen einer Entgeltumwandlung auch zur privaten Nutzung überlassen werden können.
Außerdem wird die Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich aufgehoben, um den Kommunen bei der Stellenbewirtschaftung größere Handlungsspielräume zu eröffnen. Dies ermöglicht den Kommunen Angleichungen und Flexibilisierungen. Zudem können bestimmten Beamten  Amtszulagen gewährt und Beamte bei der Freiwilligen Feuerwehr in die Regelung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütungen einbezogen werden.

Öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zur Wirtschaft halten

Baden-Württemberg sei nicht nur die Wiege des Automobils, sondern auch des Fahrrads, stellte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) fest. Deshalb fördere das Land auch das Fahrrad als modernes Fortbewegungsmittel. Das Gesetz schaffe Flexibilität beim Personal. Die Aufhebung der Stellenobergrenzenverordnung sorge für eine funktionsgerechte Besoldung. Die Einschränkung, dass die Funktion des Ersten Landesbeamten bei den 35 Landkreisen weiterhin höher bewertet wird als die anderen Referenten, begründete Splett mit der besonderen Stellung des Ersten Landesbeamten als ständigem Vertreter des Landrats.
Die private Nutzung von Dienstfahrrädern sei ein wichtiger Baustein zum umweltfreundlichen Verkehr wie das Job-Ticket, erklärte Markus Rösler (Grüne). Nur mit attraktiven Angeboten könne der öffentliche Dienst konkurrenzfähig zur Wirtschaft bleiben und ein Mittel, um gutes Personal gewinnen und einstellen zu können.
Ein funktionierender öffentlicher Dienst sei für das Land „sehr wichtig“, urteilte Karl Klein (CDU). Deshalb müssten dienstrechtliche Vorschriften modernisiert werden. Im Ringen um die besten Köpfe stehe der öffentliche Dienst zunehmend in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft.

Kritik, dass Neuregelung nur für Beamte gilt

Auch Rainer Podeswa (AfD) äußerte sich positiv zum Gesetzentwurf. Dieser sei schon vom Ausschuss einstimmig beraten worden. Rainer Stickelberger (SPD) sprach von „sinnvollen Änderungen und Verwaltungsvereinfachung“. Die SPD störe allerdings, die die Bestimmungen nicht für alle Tarifangehörige gelte; schließlich sei das Land auch Arbeitgeber für Angestellte.
Eine „gute Sache“ sei die Regelung zu den Dienstfahrrädern, sagte Andreas Glück (FDP). Er forderte die Landesregierung auf, bei der Umsetzung den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Auch der Liberale forderte die Gleichstellung von Beamten und Angestellten, attestierte der Regierung aber, bei der Gesetzesinitiative „etwas G’scheits“ gemacht zu haben.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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12. Juli 2017