Debatten im Landtag vom 19. und 20. Dezember 2018

Landtag reagiert auf Belastung der Verwaltungsgerichte

Stuttgart. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes (LRiStAG) angenommen. Die Begründungen fielen allerdings unterschiedlich aus. Redner von Grünen, CDU, SPD und FDP sprachen von einem „ordentlichen und notwendigen Gesetzentwurf“, so Nico Weinmann (FDP). Für die AfD erklärte Rüdiger Klos, seine Fraktion stimme jedem Vorschlag zu, […]

Stuttgart. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes (LRiStAG) angenommen. Die Begründungen fielen allerdings unterschiedlich aus. Redner von Grünen, CDU, SPD und FDP sprachen von einem „ordentlichen und notwendigen Gesetzentwurf“, so Nico Weinmann (FDP). Für die AfD erklärte Rüdiger Klos, seine Fraktion stimme jedem Vorschlag zu, „den Berg von Asylanträgen schneller abzubauen“.
Ermöglicht wird durch die neuen Regelungen, dass Richterämter übertragen werden können. „Außerhalb der Vorschriften zu den Richter- beziehungsweise Staatsanwaltsräten wird unter anderem die Regelung des § 11 LRiStAG um die Möglichkeit zur Übertragung eines weiteren Richteramtes sowohl im Bereich der Verwaltungs- als auch im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit erweitert“, heißt es. Eine derartige Übertragung ist zwischen Amts- und Arbeitsrichter bereits möglich. Durch die Ausweitung wird auf die Belastung der Verwaltungsgerichte reagiert.
„Wir versuchen auf diese Weise, Abhilfe zu schaffen“, so Thomas Hentschel (Grüne), der auch daran erinnerte, dass diese Veränderung von den Praktikern kritisch gesehen werde: „Sie ist aber erforderlich.“ Auch Arnulf von Eyb (CDU) widersprach Befürchtungen aus der Praxis, weil die Übertragung durchaus beschränkt sei. Er gehe davon aus, dass „Betroffene Verständnis für die Ausnahmesituation haben“.
Ebenfalls neu geregelt und damit vereinfacht werden die Wahlen von den durch Grün-Rot neu eingeführten Stufenvertretungen. Damit wurde im Oktober 2015 die richterliche und staatsanwaltliche Mitbestimmung für Bezirksrichter- und -staatsanwaltsräte auf Ebene der Obergerichte beziehungsweise Generalstaatsanwaltschaften und ein Landesrichter- und -staatsanwaltsrat auf Ebene des Justizministeriums gestärkt. Nach der ersten Wahl habe es aber den Wunsch gegeben, so Sascha Binder (SPD), die Wahlvorschriften insbesondere in struktureller Hinsicht stärker an justizspezifische Belange und an den technischen Fortschritt anzupassen. Dem sei jetzt entsprochen worden. 

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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19. und 20. Dezember 2018