Debatten im Landtag vom 18. November 2015

Landtag regelt regionenspezifische Werbung im Rundfunk

Stuttgart. Mit dem Gesetz zum 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrags will Baden-Württemberg die regionenspezifische Werbung im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk verbindlich regeln. Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) sagte am Mittwoch bei der Einbringung der Vorlage in den Landtag, gleichzeitig werde ein grundsätzliches Verbot regionenspezifischer Ausstrahlung von Werbung in einem zur bundesweiten Verbreitung beauftragten oder zugelassen Rundfunkprogramm geregelt. Die Beschränkung […]

Stuttgart. Mit dem Gesetz zum 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrags will Baden-Württemberg die regionenspezifische Werbung im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk verbindlich regeln. Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) sagte am Mittwoch bei der Einbringung der Vorlage in den Landtag, gleichzeitig werde ein grundsätzliches Verbot regionenspezifischer Ausstrahlung von Werbung in einem zur bundesweiten Verbreitung beauftragten oder zugelassen Rundfunkprogramm geregelt. Die Beschränkung gelte gleichermaßen für private wie für öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter.
Damit stelle man die Märkte für lokale, regionale und landesweite Sender sicher, deren Funktionsfähigkeit sonst gefährdet gewesen wäre. „Wir erhalten die Finanzierungsgrundlage für die regionalen Medien“, sagte die Ministerin. Mit diesem Staatsvertrag werde nunmehr ausgeschlossen, dass bundesweite Veranstalter ohne weiteres Zugriff auf regionale Werbemärkte haben, die zur Refinanzierung lokaler bzw. regionaler Medien und damit zur Sicherung der Vielfalt in diesen begrenzten geografischen Räumen erforderlich sind. „Diese Werbemärkte sollen grundsätzlich denjenigen als potentielle Einnahmequelle vorbehalten bleiben, die einen Beitrag zur Vielfalt in diesem Raum leisten“, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in Gang gebracht. Höchstrichterlich war damals entschieden warn, dass nach bisheriger Rechtslage „in Ermangelung eines konkreten Verbots“ im Rundfunkstaatsvertrag regionenspezifische Werbung grundsätzlich gestattet ist und keiner gesonderten Zulassung bedarf. Damit hätten bundesweite Anbieter wie RTL, Pro 7 und SAT1 durch regionale Sendefenster sich genau auf diesem Werbemarkt bedienen können. Nun sei eine solche Werbung für bundesweite Anbieter ausgeschlossen, erklärte Krebs.
Helmut Rau (CDU) begrüßte die Gesetzesvorlage und signalisierte für seine Fraktion Zustimmung. Er sagte, die Debatten um die Werbefreiheit der öffentlich-rechtlichen Anstalten seien damit beendet. Auch Alexander Salomon (Grüne) begrüßte die Änderungen: „Sonst wären die großen Player in diesen Markt gegangen.“  Dabei hätten die regionalen Anbieter schon genug Finanzierungsschwierigkeiten. Fensterprogramme, über die bundesweite Sender regionale Sendungen ausstrahlen, seien „nichts Gutes für unsere Medienlandschaft“.

Stärkung der regionalen Medien und Sender

Auch Sascha Binder (SPD) sieht in dem Werbeverbot im 18. Rundfunkstaatsvertrag eine „Stärkung“ der regionalen Medien und Sender. Die Regelung sei richtig. Er begrüßte, dass Baden-Württemberg nicht wie Bayern von der Öffnungsklausel Gebrauch mache, und damit regionenspezifische Werbung nur regionalen Anbietern gestattet sei. Aus Sicht von Binder stellen die öffentlichen-rechtlichen Sender keine große Werbekonkurrenz für die regionalen Anbieter dar; ARD und ZDF würden täglich bis 20 Uhr lediglich 20 Minuten Werbung im Schnitt ausstrahlen.
Ulrich Goll (FDP) wies ebenfalls auf die „prekäre Lage“ der regionalen Anbieter hin. Deshalb dürfe man bundesweite Konkurrenz nicht zulassen. Sonst sei die Vielfalt in der Medienlandschaft gefährdet. Ein „gewisses Maß an Werbung“ in den Öffentlich-Rechtlichen hält Goll für richtig.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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18. November 2015