Debatten im Landtag vom 24. und 25. Juni 2020

Landtag setzt einstimmig die Diätenerhöhung für dieses Jahr aus

STUTTGART. Einstimmig hat der Landtag am Mittwoch beschlossen, in diesem Jahr angesichts der großen wirtschaftlichen Einschnitte in Folge der Corona-Pandemie die zum 1. Juli turnusmäßig anstehende Diätenerhöhung auszusetzen. In Zeiten der Krise setzt das Parlament nach den Worten von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) mit der von Grünen, CDU, SPD und FDP initiierten Gesetzesänderung ein „positives […]

STUTTGART. Einstimmig hat der Landtag am Mittwoch beschlossen, in diesem Jahr angesichts der großen wirtschaftlichen Einschnitte in Folge der Corona-Pandemie die zum 1. Juli turnusmäßig anstehende Diätenerhöhung auszusetzen.
In Zeiten der Krise setzt das Parlament nach den Worten von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) mit der von Grünen, CDU, SPD und FDP initiierten Gesetzesänderung ein „positives Zeichen“. Die Parlamentarier verzichten damit in diesem Jahr auf 213 Euro pro Kopf. Dadurch können im Haushalt 365.508 Euro eingespart werden. 
Die AfD hatte einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Danach sollten nicht nur die Entschädigung für Abgeordnete sowie die Zulagen bis 31. Dezember um zehn Prozent gekürt werden, sondern auch die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung. Eine „Blendgranate“ ist für Anton Baron (AfD) der Vorstoß der übrigen Fraktionen. „Mit unserem Vorschlag gäbe es einen spürbaren Einschnitt in Millionenhöhe“, sagte er. „Gleichbleibende Bezüge als signifikanten Einschnitt zu verkaufen, ist abenteuerlich“, so Baron.
Alle anderen Fraktionen wollen jedoch nicht abrücken von der 2005 beschlossenen Anbindung der Entwicklung der Entschädigung der Abgeordneten an den Nominallohnindex. Für Boris Weirauch (SPD) ist dies ein „richtiger Mechanismus“.

Kürzungen kommen mit Verzögerung

Nach Angaben der Landtagsverwaltung teilt das Statistische Landesamt für die Grundentschädigung jedes Jahr im Mai der Landtagspräsidentin die Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg mit. Dieser bildet die allgemeine Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres in Baden-Württemberg ab. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung ausrichtet.
„Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und von der Landtagspräsidentin im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht“, heißt es in der Erläuterung des Landtags. Wegen der Lohneinbußen in diesem Jahr führt dies automatisch zu geringeren Diäten 2021. Die Kürzungen kommen jedoch mit Verzögerung. Da 2019 der Lohnindex gestiegen ist, wäre es in diesem Jahr noch zu einer Erhöhung gekommen.

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Diese wäre für Boris Weirauch (SPD) schlichtweg „unanständig“. Auch für Nicole Razavi (CDU) „passen steigende Diäten nicht in eine Zeit, in der Menschen Einschnitte hinnehmen müssen“. Deshalb will die CDU-Abgeordneten „Verbundenheit zeigen mit denen, die wegen der Krise Opfer bringen müssen“. Und Timm Kern (FDP) ergänzte: „Wir ignorieren die aktuelle Entwicklung nicht, wir handeln“. Wie Weirauch kritisierte er, dass sich die AfD nur in Szene setzen wolle.
Nun beläuft sich die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Abgeordneten auch nach dem 1. Juli 2020 weiterhin auf 8.210 Euro. Erhöht werden jedoch die Kostenpauschale um 1,5 Prozent von 2.252 auf 2.286 Euro und der Vorsorgebeitrag für die eigenständige Altersvorsorge um 2,99 Prozent von 1.805 auf 1.859 Euro.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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