Debatten im Landtag vom 27. September 2017

Landtag verabschiedet Änderung des Glücksspielstaatsvertrags

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zum zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag verabschiedet. Ohne Aussprache stimmten die Fraktionen von Grünen, CDU und SPD für die Ratifizierung des von allen Regierungschefs der 16 Bundesländer unterzeichneten Vertrages in Landesrecht. Die Abgeordneten der AfD und FDP votierten dagegen. Durch die Änderung des Staatsvertrags wird die Regulierung des Sportwettenmarktes abgeschlossen […]

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zum zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag verabschiedet. Ohne Aussprache stimmten die Fraktionen von Grünen, CDU und SPD für die Ratifizierung des von allen Regierungschefs der 16 Bundesländer unterzeichneten Vertrages in Landesrecht. Die Abgeordneten der AfD und FDP votierten dagegen.
Durch die Änderung des Staatsvertrags wird die Regulierung des Sportwettenmarktes abgeschlossen und nach Ansicht von Staatsminister Klaus-Peter Murawski (Grüne) Klarheit für Anbieter und beteiligte Dritte geschaffen. Zugleich werde den Glücksspielaufsichtsbehörden – in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe – der Weg zur flächendeckenden Untersagung nicht erlaubter Angebote eröffnet.
Durch den zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag wird die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen auf 20 aufgehoben und zu einem für alle Anbieter offenen Erlaubnisverfahren übergegangen. Die bisherige siebenjährige Experimentierphase wird bis zum 30. Juni 2021, bei Fortgeltung des Staatsvertrags über den 30. Juni 2021 hinaus, bis 30. Juni 2024 verlängert. Durch eine Übergangsregelung wird durch Inkrafttreten des Glücksspiel-Änderungsvertrags allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die die zweite Stufe erreicht haben und die Mindestanforderungen erfüllen, eine vorläufige gesetzliche Erlaubnis erteilt, die spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Staatsvertrags erlischt. Die Zuständigkeiten des Landes Hessen im Konzessionsverfahren werden dem Wunsch des Landes entsprechend auf Nordrhein-Westfalen übertragen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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27. September 2017