Debatten im Landtag vom 29. April 2015

Landtag will Staatsferne, Vielfalt und Gleichstellung beim SWR

Stuttgart. Die Novelle des SWR-Staatsvertrags wird in ordentliches Landesrecht umgesetzt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag vom März 2014 sei auch beim Südwestrundfunk die verfassungskonforme Zusammensetzung der Gremien unter den Gesichtspunkten der Staatsferne, des Vielfaltgebots, der Aktualität sowie der Gleichstellung geboten, sagte Minister Peter Friedrich (SPD) am Mittwoch im Landtag bei der Einbringung des […]

Stuttgart. Die Novelle des SWR-Staatsvertrags wird in ordentliches Landesrecht umgesetzt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag vom März 2014 sei auch beim Südwestrundfunk die verfassungskonforme Zusammensetzung der Gremien unter den Gesichtspunkten der Staatsferne, des Vielfaltgebots, der Aktualität sowie der Gleichstellung geboten, sagte Minister Peter Friedrich (SPD) am Mittwoch im Landtag bei der Einbringung des Gesetzentwurfes.
Denn die aufgestellten Grundsätze würden für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit auch für den SWR gelten. In erster Lesung signalisierten die Sprecher aller vier Fraktionen Zustimmung.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Malu Dreyer, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hatten am 9. April den Vertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den SWR unterzeichnet. Nun müssen die Landtage beider Bundesländer diesem zustimmen. Friedrich betonte, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seien die ersten Bundesländer, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in den Staatsverträgen ihres eigenen Senders Rechnung tragen. „Der Änderungsbedarf ist erfreulich gering“, erläuterte der Minister unter Hinweis auf die bereits vor anderthalb Jahren von Grün-Rot gegen die Opposition beschlossenen Regelungen. Diese hatte damals dafür plädiert, doch das nahende BVerfG-Urteil abzuwarten.

Muslime sowie Sinti und Roma bekommen Entsendungsrechte

Um dem Gebot der Staatsferne nachzukommen, werde Baden-Württemberg künftig statt zwei nur noch einen Vertreter in die SWR-Aufsichtsräte entsenden. Um die Vielfaltsicherung zu gewährleisten, gebe es künftig zum Beispiel auch Entsendungsrechte für Muslime sowie Sinti und Roma. Außerdem wird die Mitgliedschaft in den Aufsichtsgremien des Senders auf drei Amtsperioden begrenzt. Wichtige Neuerung ist außerdem, dass der SWR-Intendant künftig vom Rundfunkrat und vom Verwaltungsrat gemeinsam gewählt wird. Der Transparenz dient auch, dass die Sitzungen der Gremien öffentlich sind und die Tagesordnungspunkte veröffentlicht werden.
Trotz der allgemeinen Übereinstimmung brachte Günther-Martin Pauli (CDU) zwei Kritikpunkte an. Er bemängelte, dass Grün-Rot das Urteil des Verfassungsgerichts nicht abgewartet habe und nun nachbessern müsse. „Sie haben die Überregulierung durchgepeitscht und das steht ihnen jetzt im Weg“, sagte Pauli. Außerdem sei es versäumt worden,  die Fraktionen in die Gesetzesberatungen einzubinden.  Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass die Landesparlamente „außen vor bleiben“.

Grüne: „Dynamisierung der Arbeit im SWR“

Für die Grünen gab Alexander Salomon zu, dass jetzt nachgebessert werden müsse. Insgesamt führe der Staatsvertrag aber zu einer „Dynamisierung der Arbeit im SWR“ – die Ausschussarbeit werde transparenter, die Amtszeit der Räte begrenzt und alle zwei Jahre werde über die Zusammensetzung der Gremium beraten. Auch Sascha Binder (SPD) bewertete die Verhandlungen der beiden Landesregierungen positiv. Mit der Wahl des Intendanten gemeinsam durch Rundfunk- und Verwaltungsrat sei man auf dem Stand der Rechtssprechung, sagte der SPD-Rechtsexperte.
Für die FDP wies Ulrich Goll auf ein Problem hin. Wenn immer mehr Staatsferne verlangt werde, komme man in den privaten Bereich. „Brauchen wir dann noch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“, fragte Goll. Gleichwohl betonte er, Staatsferne würden die Liberalen positiv bewerten.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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29. April 2015