Debatten im Landtag vom 18. und 19. Juli 2018

Lucha: Gesetzentwurf gefährdet Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Stuttgart. Die FDP-Fraktion hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege im Landtag eine Debatte über Liberalisierungen in eben diesem Bereich angestoßen. „Sie fordern viel“, erklärte die CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Hartmann-Müller, „doch lassen sich die Forderungen in drei Worten zusammenfassen: inpraktikabel, trägerinteressenorientiert und rückwärtsgewandt.“ Jochen Haußmann, der gesundheitspolitische Sprecher der […]

Stuttgart. Die FDP-Fraktion hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege im Landtag eine Debatte über Liberalisierungen in eben diesem Bereich angestoßen. „Sie fordern viel“, erklärte die CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Hartmann-Müller, „doch lassen sich die Forderungen in drei Worten zusammenfassen: inpraktikabel, trägerinteressenorientiert und rückwärtsgewandt.“
Jochen Haußmann, der gesundheitspolitische Sprecher der Liberalen erläuterte dagegen, dass es seiner Fraktion darum gehe, „das bisherige Regelwerk von bürokratischem Ballast zu erleichtern und die Flexibilität herzustellen“. Damit werde eine „gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen“ erzeugt, weil nicht nachvollziehbar sei, „warum nicht unter dem Dach eines Pflegeheims ein solches Angebot vorgehalten werden dürfte“.
Die FDP schlägt verschiedene Veränderungen vor, neben der Einrichtung von ambulant betreuten Wohnformen unter dem Dach einer stationären Einrichtung, unter anderem in Fragen der fachliche Qualifizierungen, der Präsenzzeiten oder Heimaufsicht. „Das geht absolut in die richtige Richtung, und es besteht Handlungsbedarf“, so Haußmann weiter. Den hätten „auch die Grünen und die CDU in ihrem Koalitionsvertrag stehen“. Und weiter: „Lassen Sie uns diese positiven Impulse aufgreifen und im Sozialausschuss zu unserem Vorschlag auch die Verbände einladen, um uns die Sorgen und Nöte, die diese Träger mit dieser Regelung haben, anzuhören, lassen Sie uns die positiven Impulse aufbauen.“

Grüne: Gesetzesentwurf ist Etikettenschwindel und Lobbyismus pur

Für die Grünen erklärte Petra Krebs dagegen, der Gesetzentwurf der FDP sei nichts anderes als „ein Etikettenschwindel und Lobbyismus pur“, ihm zu folgen „wäre wirklich falsch“, weil „bevormundende Vorschläge gemacht werden, die einzig und allein den Leistungsanbietern nützen“. Versprochen seien Erleichterungen, die es aber nur für große stationäre Einrichtungen“ gebe. Genau das wollten die Grünen nicht.
Auch Sabine Wölfle (SPD) lehnte den Vorstoß ab. Denn er verfolge eine falsche Richtung und „seine Umsetzung würde dazu führen, dass die Unterschiede zwischen diesen beiden Wohn- und Betreuungsformen weitestgehend aufgehoben werden und vor allem für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht mehr erkennbar sind“.

AFD: Wohl des Menschen muss im Mittelpunkt des Handelns stehen

Und Christina Baum (AfD) kritisierte unter anderem, dass beim Personal auf eine fachliche Qualifikation oder auf festgeschriebene Zusatzzeiten bei zusätzlichen Bewohnern verzichtet werden solle. Ihre Fraktion unterstütze „unbürokratische Lösungen immer, wir vergessen aber nicht, dass im Mittelpunkt unseres Handelns das Wohl des Menschen stehen muss“.
Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) wurde noch deutlicher. „FDP – ziemlich allein zu Haus“, so der Minister. Der Gesetzentwurf verwässere das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaften, und er nutze den Bewohnern „rein gar nichts“, sondern ausschließlich den Anbietern. Er wolle sogar soweit gehen, zu sagen, „der Gesetzentwurf ist kreuzgefährlich, weil er das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, vor allem auch der selbstverantworteten, gefährdet und die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner einschränkt oder nahezu unmöglich macht“, sagte Lucha.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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18. und 19. Juli 2018