Debatten im Landtag vom 13. und 14. November 2019

Mehr Geld für Museumsdirektoren und Teilzeit-Beamte

STUTTGART. Die Direktionen des Linden-Museums Stuttgart und des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe erhalten künftig mehr Geld. Auch Teilzeit-Beamte können sich auf eine bessere Versorgung oder höheres Altersgeld freuen, denn Teilzeitbeschäftigung wird bei der Ermittlung der Wartezeit voll berücksichtigt. Diese Verbesserungen sieht das „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und anderer Gesetze“ vor, das der Landtag […]

STUTTGART. Die Direktionen des Linden-Museums Stuttgart und des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe erhalten künftig mehr Geld. Auch Teilzeit-Beamte können sich auf eine bessere Versorgung oder höheres Altersgeld freuen, denn Teilzeitbeschäftigung wird bei der Ermittlung der Wartezeit voll berücksichtigt. Diese Verbesserungen sieht das „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und anderer Gesetze“ vor, das der Landtag am Donnerstag mehrheitlich verabschiedete.
Die Direktoren der beiden Museen werden von der Besoldungsgruppe B 2 in die Gruppe B 3 befördert, was für Gleichstellung mit anderen Landesmuseen sorgt. Außerdem wird zur Erfüllung der europäischen Meldepflicht über Arbeitsunfälle von Beamten künftig den Dienstherren ermöglicht, die notwendigen Daten über die Unfallkasse Baden-Württemberg zu melden. Im Landesstatistikgesetz werden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zudem wird die Geltungsdauer des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 nochmals verlängert, da immer noch Gerichtsverfahren anhängig sind.

Mindestversorgung liegt bei gut 2000 euro

Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) hält das Gesetz wichtig, damit das Land sich im Wettbewerb um Arbeitskräfte behaupten kann.  Hierzu zählt sie auch die Berücksichtigung von Eltern- und Pflegezeiten bei der versorgungsrechtlichen Wartezeit von Beamtinnen und Beamten. Damit werde die Mindestversorgung künftig nicht mehr unterschritten. Auf die Frage von Rainer Podeswa (Grüne), was ein Teilzeit-Beamter nach fünfjähriger Dienstzeit als Versorgung erhalte, antwortete Splett: „Die Mindestversorgung liegt bei gut 2000 Euro.“
Das Gesetz sei ein weiterer Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, sagte Susanne Bay (Grüne). Mit den Regelungen bei der Wartezeit zur Mindestversorgung werde die Familienfreundlichkeit deutlich verbessert; vor allem Frauen komme dies nach Kindererziehung, Haushalt und Pflege von Angehörigen zugute. Solche Beamtinnen und Beamte dürften nicht unter die Mindestversorgung rutschen. Das Land zeige sich hier als attraktiver Arbeitgeber und habe Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft.

anhebung der unteren besoldungsgruppen geplant

Es habe Anpassungsbedarf in verschiedenen Landesgesetzen gegeben, urteilte Karl Klein (CDU). Die Änderung des Versorgungsgesetzes sei ein weiterer Baustein in der Personalpolitik, nach der Einstellungsoffensive bei Polizei und Justiz, der Übertragung des Tarifergebnisses zu 100 Prozent oder die Rücknahme der Eingangsbesoldung zu Beginn der Legislaturperiode. Im Doppelhaushalt 2020/2021 sei die Anhebung der unteren Besoldungsgruppen geplant, auch die Beihilfe-Vorschriften werde sich Regierungskoalition ebenso ansehen wie die Ausbildungskapazitäten für den gehobenen Verwaltungsdienst.
Rainer Podeswa (AfD) sprach von einem „Sammelsurium“, was auch dazu diene, unliebsame Dinge zu verschleiern. Manche Änderungen seien notwendig, einige nicht nachvollziehbar. Durch die Ruhegehaltsanwartschaft von Teilzeit-Beamten sieht Podeswa eine Diskrepanz zwischen Renten und Pensionen. Ein Teilzeit-Beamter habe nun nach fünf Jahren Anspruch wie Arbeitnehmer, die 35 Jahre arbeiten. Durch die Anhebung der Bezüge der Museumsleiter steige der Aufwand von 90 000 auf 100 000 Euro. Dabei gingen die Besucherzahlen des Linden-Museums Stuttgart gravierend zurück. Den Grünen warf Podeswa „Klientel-Politik“ vor.

fdp vermisst verbesserungen der lebensarbeitskonten

Als „sinnvoll“ bezeichnete Rainer Stickelberger die Erhebung der Arbeitsunfall-Statistik durch die Unfallkasse. Bei den Teilzeit-Beamten werde nur die Wartezeit gleichgestellt. Bei den Auseinandersetzungen zwischen Land und Kommunen wegen der Zensus-Erhebungen hätte sich der Vorsitzende des Finanzausschusses längst eine außergerichtliche Lösung gewünscht, um die anhängigen Verfahren zu beenden.
Die FDP begrüßte die Änderungen bei der Beamtenversorgung, bei der Lücken bei der Anrechnung von Teilzeit, Elternzeit- und Pflegezeit geschlossen werden. Stephen Brauer vermisst allerdings immer noch die versprochenen Verbesserungen beim im Koalitionsvertrag verankerten Thema Lebensarbeitszeitkonten oder den rechtlich angegriffenen Verschlechterungen bei der Beihilfe von Angehörigen. „Damals hat man wundersamerweise besonders Familien getroffen, die auf das Beamtengehalt besonders angewiesen sind. Hier wurde Besserung versprochen, aber still ruht der See. Wir fordern, hier endlich nachzubessern.“ Er kritisierte auch, dass das Land immer mehr Personal aufstockt und sich mit den Kommunen hinsichtlich deren Finanzierung nicht einige.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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13. und 14. November 2019