Debatten im Landtag vom 19. und 20. Dezember 2018

Novelle des Landesverwaltungsgesetzes einstimmig beschlossen

Stuttgart. Mit den Stimmen aller Abgeordneten hat der Landtag am Mittwoch die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes beschlossen. Damit setzt Baden-Württemberg die bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter um. Der Bund hatte zum 1. August 2018 für die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit gewerblich tätiger Wohnimmobilienverwalter erstmals eine Erlaubnispflicht nach Paragraf 34 der Gewerbeordnung […]

Stuttgart. Mit den Stimmen aller Abgeordneten hat der Landtag am Mittwoch die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes beschlossen. Damit setzt Baden-Württemberg die bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter um. Der Bund hatte zum 1. August 2018 für die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit gewerblich tätiger Wohnimmobilienverwalter erstmals eine Erlaubnispflicht nach Paragraf 34 der Gewerbeordnung eingeführt. Wohnimmobilienverwalter müssen künftig auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, außerdem unterliegen sie und ihre Beschäftigten einer Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.
Im Wirtschaftsausschuss und auch in der zweiten Lesung im Landtag legte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) dar, dass der Paragraf 34 der Gewerbeordnung durch Bundesgesetz auf die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit von gewerblich tätigen Wohnimmobilienverwaltern erweitert worden sei. Für den Vollzug sollten grundsätzlich durch die Stadt- und Landkreise zuständig sein. Doch da die Industrie- und Handelskammern diese Aufgabe schon in anderen Bereichen übernähmen, habe die Landesregierung beschlossen, den Vollzug den zwölf IHK im Land als „One-Stop-Shop“ zu übertragen und damit die Zuständigkeit zu harmonisieren. Dafür ist die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes notwendig. Nach Angaben der Ministerin betrifft die neue Regelung 4000 Makler in Baden-Württemberg.
Das Gesetz diene allen und ermögliche eine Angleichung, sagte Susanne Bay (Grüne). Immobilienverwalter würden Maklern angesichts der „ähnlich sensiblen Tätigkeit“ gleichgestellt. Sinnvoll sei auch, die Zuständigkeiten auf die IHK zu verlagern. Auf die besondere Verantwortung der Immobilienverwalter wies auch Claudia Martin (CDU) hin. Die Novelle bringe der Immobilienbranche mehr Professionalisierung. Außerdem sei die Einbindung der IHK eine unbürokratische Lösung, die von allen Seiten unterstützt werde.
Von „keiner zusätzlichen Bürokratie“ sprach auch Carola Wolle (AfD). Vorteil der IHK-Zuständigkeit sei es, dass dort schon Strukturen bestünden und den Kammern die Daten der Mitglieder vorliegen würden. Als „richtigen Schritt“ bezeichnete Daniel Born (SPD) die Fortbildungsbestimmung, wenngleich er den Sachkundenachweis für „sinnvoller“ gehalten hätte. Da Wohneigentum, auch als Altersvorsorge, immer wichtiger werde, sei das Gesetz ein „erster wichtiger Schritt“ für mehr Vertrauen und Qualität. Die Übertragung der Zuständigkeit von den unteren Verwaltungsbehörden auf die IHK sei sinnvoll und eine gute Sache, beurteilte Gabriele Reich-Gutjahr (FDP) die Umsetzung. Positiv bewertete sie auch die Weiterbildungspflicht und die geforderte Haftpflichtversichung.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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19. und 20. Dezember 2018