Debatten im Landtag vom 4. März 2015

Opposition begrüßt Inklusion, aber bemängelt Umsetzung

Stuttgart. Am Mittwoch diskutierten die Abgeordneten im Landtag über den grün-roten Gesetzentwurf zum gemeinsamen Schulunterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern. Dieser war am 24. Februar in Stuttgart vorgestellt worden. Alle Abgeordneten sprachen sich für das Ziel der Inklusion aus, die Opposition kritisierte jedoch die Umsetzung durch die Regierungsparteien. Hintergrund der Debatte war eine CDU-Anfrage von […]

Stuttgart. Am Mittwoch diskutierten die Abgeordneten im Landtag über den grün-roten Gesetzentwurf zum gemeinsamen Schulunterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern. Dieser war am 24. Februar in Stuttgart vorgestellt worden. Alle Abgeordneten sprachen sich für das Ziel der Inklusion aus, die Opposition kritisierte jedoch die Umsetzung durch die Regierungsparteien. Hintergrund der Debatte war eine CDU-Anfrage von November 2014 zu den Kosten der Inklusion.
Die CDU-Abgeordnete Monika Stolz begrüßte die von den Regierungsparteien gewählte Lösung der zwei gleichberechtigten Wege, die den Eltern die Wahl lässt, ob ihr behindertes Kind an einer Regel- oder Sonderschule unterrichtet werden soll. Der Gesetzentwurf aber bliebe unklar und wecke Erwartungen, die er nicht erfüllen könne. So hätten die Eltern zwar ein Wahlrecht zwischen Regel- und Sonderschule, könnten aber weder über Schulstandort noch Schulart entscheiden. „Es muss klare Regeln geben, wann und wie die Schulen ausgewählt werden sollen“, sagte Stolz. Sonst drohten Rechtsstreitigkeiten. Auch bei der Finanzierung seien noch viele Fragen offen. So habe die Regierung im vergangenen Jahr noch von 4000 zusätzlichen Lehrerstellen gesprochen, nun müssten offenbar 1350 genügen. Es fehle an verlässlichen Zahlen.

Grün-rot: CDU hat Inklusion zu Regierungszeiten vernachlässigt

Es sei immer wieder eine Erfahrung, wenn sich die Opposition zu Themen äußere, die sie früher selbst  in den Sand gesetzt habe, konterte Thomas Poreski von den Grünen. So gebe es nur deshalb kaum valide Zahlen, da die CDU zu Regierungszeiten inklusive Modellregionen nicht richtig ausgestaltet habe. Grün-rot orientiere sich daher am Bedarf und verfolge einen systemischen Ansatz. „Die Ressourcen werden dynamisch an die Erfahrungen angepasst“, sagte Poreski. Mit ihrer Forderung nach klaren Regeln zeige die CDU überdies, dass ihr eine dialogische Gestaltung, wie grün-rot sie betreibe, fremd sei.
Auch die SPD warf der CDU vor, das Thema in ihrer Regierungszeit nicht ernsthaft behandelt zu haben. „Wir sind der Auffassung, Inklusion zum Nulltarif kann es nicht geben“, sagte der Abgeordnete Klaus Käppeler. Kinder mit Behinderung müssten zum Klassenverband gehören, dafür müssten weitere Sonderpädagogen eingestellt werden. Zudem sei die Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle beteiligen sollten. In diesem Zusammenhang gratulierte er Kultusminister Andreas Stoch (SPD) für eine „historische Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden“. Das Land will den Kommunen freiwillig 30 Millionen Euro an erwartbaren Kosten für die Inklusion zur Verfügung stellen. An die Opposition appellierte Käppeler, sie solle aufhören, Angst vor der Inklusion zu schüren. „Lassen sie uns das Thema zusammen angehen, denn inhaltlich sehe ich kaum Differenzen.“

FDP: Interfraktionelle Zusammenarbeit hätte Entwurf nicht geschadet 

Bei der FDP zeigte man sich verwundert über diese Forderung. So habe seine Partei in der Vergangenheit mehrfach versucht, mit dem Kultusminister zusammen an dem Entwurf für die Inklusion zu arbeiten, sagte Timm Kern. Doch Stoch habe jeden dieser Versuche abgelehnt. Die FDP habe bis heute nicht einmal den fertigen Gesetzentwurf zugeschickt bekommen, obwohl er bereits vor einer Woche zur Anhörung freigestellt worden war. „Inhaltlich hätte dem Entwurf eine interfraktionelle Zusammenarbeit sicher nicht geschadet,“ sagte Kern. „Dann wären die Interessen der jungen Menschen mehr in den Mittelpunkt gerückt." Der Entwurf sei zwar gut gemeint, aber handwerklich mangelhaft.
Kultusminister Andreas Stoch verteidigte den Gesetzesentwurf. In Richtung der CDU wies er darauf hin, dass es keine klareren Regeln für die Wahl des Schulstandorts geben könne. So müssten zwar alle Schulen in die Lage versetzt werden, inklusiven Unterricht anzubieten, in der Praxis werde dieser aber nicht an allen Schulen stattfinden können. „Dieser könnte so niemals die gewünschte Qualität haben“, sagte Stoch. „Wir müssen auf gruppenbezogene Angebote setzen, denn irgendwann werden wir bei der Inklusion an personelle Grenzen stoßen.“ Bei der Entscheidung, lediglich 1350 neue Lehrerstellen auszuschreiben, habe man sich aber genau am Bedarf der Schulversuchsregionen orientiert. Dort habe sich eine Inklusionsquote von 28 Prozent gezeigt, sagte Stoch. Er appellierte an die Opposition, den Gesetzentwurf gemeinsam zu beschließen. „Inklusion ist ein Thema, das vereinen sollte, nicht trennen.“

Quelle/Autor: Elena Bischoff

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4. März 2015