Debatten im Landtag vom 3. und 4. April 2019

Opposition übt Kritik an Neuorganisation der Forstverwaltung

Stuttgart. Die Forstverwaltung in Baden-Württemberg erhält eine neue Struktur. Forstminister Peter Hauk (CDU) hat den entsprechenden Gesetzentwurf an diesem Donnerstag in den Landtag eingebracht. Während Grüne und CDU sich für das Gesetz aussprachen, kam von Seiten der Opposition Kritik an dem Gesetzentwurf. So sprach Reinhold Gall (SPD) von einer schlechten Arbeitnehmerbeteiligung. Auch hätte man das […]

Stuttgart. Die Forstverwaltung in Baden-Württemberg erhält eine neue Struktur. Forstminister Peter Hauk (CDU) hat den entsprechenden Gesetzentwurf an diesem Donnerstag in den Landtag eingebracht. Während Grüne und CDU sich für das Gesetz aussprachen, kam von Seiten der Opposition Kritik an dem Gesetzentwurf. So sprach Reinhold Gall (SPD) von einer schlechten Arbeitnehmerbeteiligung. Auch hätte man das Einheitsforstamt nicht vollständig zerschlagen müssen.

Mit dem Gesetz würden die Grundlagen und Strukturen geschaffen, um einerseits den wettbewerbs- und beihilferechtlichen Anforderungen zu genügen. Andererseits erfordere auch das inzwischen geänderte Bundeswaldgesetz strukturelle Änderungen in der Forstverwaltung, sagte Hauk. Zugleich würden mit dem Gesetz auch die Standards der Forstbewirtschaftung gesichert. Auch Private auf dem Markt müssten entsprechende Sachkundenachweise vorlegen. Reinhold Pix (Grüne) zeigte sich zufrieden, dass die hohen Standards der Waldbewirtschaftung auch künftig erhalten blieben.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass der Staatswald künftig in einer Anstalt des öffentlichen Rechts bewirtschaftet wird. Hier werde eine vorbildlicher Betrieb mit hohen Standards geschaffen, so Hauk. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wird das Land sich auch vollständig aus dem Holzverkauf für kommunale und private Waldbesitzer zurückziehen.

Allerdings können kommunale Waldbesitzer ihre Wälder auch künftig durch die staatliche Forstverwaltung betreuen lassen. Das Angebot der unteren Forstbehörden erfolgt zu Gestehungskosten, die um einen Ausgleichsbetrag reduziert werden. Kommunen, die ihren Wald mit eigenem Personal bewirtschaften, erhalten einen Mehrbelastungsausgleich, der die höheren Kosten ausgleichen soll.

Private Waldbesitzer können sich durch die Forstverwaltung weiterhin kostenfrei beraten lassen. Die Betreuung erfolgt zu Gestehungskosten. Kleine Privatwaldbesitzer mit bis zu 50 Hektar können allerdings eine fallweise Betreuung durch die unteren Forstämter gefördert bekommen.

Patrick Rapp (CDU) sprach von einer Reform aus einem Guß. Klaus Dürr (AfD) hingegen sagte: „Hier wirkten Bürokraten.“ Er kritisierte auch die ökologischen Anforderungen im Privatwald. Diese waren auch Andreas Glück (FDP) ein Dorn im Auge. Dadurch, dass Pflichten zur naturnahen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Gesetz festgeschrieben würden, sei es später nicht mehr möglich, in diesen Bereichen zu fördern, warnte er. Auch die Artenschutzvorgaben gefährdeten das Ökopunktesystem, so Glück.

SPD und FDP kündigten an, dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss überwiesen.

Quelle/Autor: schl

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3. und 4. April 2019