Debatten im Landtag vom 15. und 16. Mai 2013

Parlamentarier debattieren über Strafbarkeit von Doping

STUTTGART. „Doping ist Wirtschaftskriminalität, und es ist unsere Aufgabe, Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Wir sprechen hier über zig' Millionen pro Jahr.“ Mit diesen Worten warb der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) im Landtag um die Unterstützung aller Fraktionen für die in seinem Ministerium initiierte Bundesratsinitiative der grün-roten Landesregierung mit dem Ziel, Sportbetrug als Straftatsbestand ins Strafrecht […]

STUTTGART. „Doping ist Wirtschaftskriminalität, und es ist unsere Aufgabe, Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Wir sprechen hier über zig' Millionen pro Jahr.“ Mit diesen Worten warb der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) im Landtag um die Unterstützung aller Fraktionen für die in seinem Ministerium initiierte Bundesratsinitiative der grün-roten Landesregierung mit dem Ziel, Sportbetrug als Straftatsbestand ins Strafrecht aufzunehmen.
Anlass war eine Aussprache im Landtag über einen Berichtsantrag der SPD an das Justizministerium über Stand und Möglichkeiten der strafrechtlichen Bekämpfung von Doping.
In der überaus sachorientierten Debatte waren sich alle Landtags-Fraktionen darüber einig, dass Doping im Spitzensport stärker verfolgt und geahndet werden soll. „Der amerikanische Dopingbetrüger Lance Armstrong würde nach geltender Rechtslage in Deutschland straffrei ausgehen. Das kann so nicht sein“, sagte Stickelberger. „Deshalb brauchen wir den Straftatsbestand Sportbetrug.“ Mit der geltenden Rechtslage komme man an den Spitzensport nicht heran. „Wir können Vetriebswege aufklären, kommen an Ärzte und Betreuer und an die Bodybuilder-Szene heran“, sagte Stickelberger.  „Aber an die Spitzensportler kommen wir nicht heran, sie sind es, die sich dopen, die selbst das große Geld machen und andere Sportler um ihren Erfolg betrügen.“ Das Gesetz sei klipp und klar formuliert: „Künftig soll strafbar sein, wer als Berufssportler an berufssportlichen Wettbewerben teilnimmt, obwohl er leistungssteigernde Substanzen im Körper hat. Das ist Sportbetrug.“

Einführung einer Kronzeugenregelung ist Bestandteil der Initiative

Die Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg zielt weiter darauf ab, Erwerb und Handel mit bestimmten Dopingmitteln unter Strafe zu stellen, die Höchststrafe dafür von drei auf fünf Jahre anzuheben sowie eine Kronzeugenregelung einzuführen, um Zugriff auf die Hintermänner und Vertriebswege zu erhalten.
Ein aktuelles Beispiel der rechtlichen Problematik bei der Verfolgung von Doping im Spitzensport brachte der SPD-Abgeordnete Sascha Binder an: „Der Fall des Radprofis Stefan Schumacher kam nur vor dem Landgericht Stuttgart zur Anklage, weil die Frage besteht, ob er seinen Rennstall belogen und damit betrogen hat. Wegen Doping kann er nicht angeklagt werden“, sagte Binder. Mit einem Straftatsbestand auch für den Handel mit bestimmten Dopingmitteln und einer Kronzeugenregelung sei es möglich, auch die Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen. „Hintermänner sind Wirtschaftskriminelle, das sind keine Freunde des Sports“, sagte Bender.

Schebesta: Ministerium schießt mit Gesetzentwurf über das Ziel hinaus

Volker Schebesta (CDU) wies dagegen auf die Befugnisse der Sportgerichtsbarkeit hin und auf die Schwierigkeit, Berufs- und Breitensport bei der Verfolgung von Dopingsündern rechtlich zu trennen. „Manche Sachen kann der Sport besser regeln“, sagte der CDU-Abgeordnete, der für ein vernünftiges Nebeneinander von Sport- und Strafgerichtsbarkeit plädierte. „Wir wollen gegen Dopingsünder vorgehen, aber zusammen mit den Sportverbänden“, so Schebesta. Mit dem Gesetzentwurf sei das Justizministerium über das Ziel hinausgeschossen.
Für die Liberalen wies Ulrich Goll darauf hin, dass die Latte dafür, einen neuen Strafrechtsbestand einzuführen, juristisch sehr hoch liege. „Es spricht sehr viel dafür“, sagte Goll, „die abschreckende Wirkung steht außer Zweifel.“ Es gebe aber auch ganz erhebliche Einwände und zudem eine gut funktionierende Sportgerichtsbarkeit. „Die Frage ist: Wo fangen wir an, wo hören wir auf? Ein falscher Spoiler beim Autorennen – Sportbetrug oder nicht? Was ist beim Fußballspiel mit der Schwalbe im Strafraum?“ fragte Goll, der zudem befürchtete, die Sportgerichtsbarkeit könnte beeinträchtigt werden.
Auch die Grünen unterstützen die Bundesratsinitiative des Landes. Der Abgeordnete Jürgen Filius betonte das Strafmonopol des Staates, dies solle auch auf den Bereich Doping ausgeweitet werden. „Zumal wir uns wünschen, dass bei dem ein oder anderen Sportverband mehr ein- und durchgegriffen würde.“

Quelle/Autor: Ulrike Bäuerlein

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15. und 16. Mai 2013