Debatten im Landtag vom 14. und 15. November 2012

Polizei bekommt mehr Befugnisse zur Gefahrenabwehr

Stuttgart. Die Polizei in Baden-Württemberg ist nach Ansicht von Innenminister Reinhold Gall (SPD) künftig besser für eine „effektivere Gefahrenabwehr“ gerüstet. Mit der vom Landtag am Donnerstag bei einer Enthaltung beschlossenen Novellierung des Polizeigesetzes wurden nicht bloß europäische Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt, sondern auch die verfassungswidrige Bestimmung zur Vorratsdatenspeicherung beseitigt. Die Gewinnung und Verarbeitung von Information seien […]

Stuttgart. Die Polizei in Baden-Württemberg ist nach Ansicht von Innenminister Reinhold Gall (SPD) künftig besser für eine „effektivere Gefahrenabwehr“ gerüstet. Mit der vom Landtag am Donnerstag bei einer Enthaltung beschlossenen Novellierung des Polizeigesetzes wurden nicht bloß europäische Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt, sondern auch die verfassungswidrige Bestimmung zur Vorratsdatenspeicherung beseitigt.
Die Gewinnung und Verarbeitung von Information seien wesentliche Bestandteile der polizeilichen Arbeit, konstatierte Gall in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs. Dies diene nicht dem Selbstzweck, sondern dem Schutzauftrag für die Bevölkerung, erklärte der Innenminister. Er bedankte sich bei allen vier Fraktionen für die Zustimmung zur Gesetzesänderung.  

Bisher galt der absolute Schutz bloß für Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger

Kernpunkte des Gesetzes sind die Regelungen zum Austausch personenbezogener Daten (DNA, Fingerabdrücke, Kfz-Daten) in Europa, die Festlegungen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Erhebung von Telekommunikationsdaten sowie die Ausdehnung des Kreises der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger auf Rechtsanwälte. Bisher galt der absolute Schutz lediglich für Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger. Bereits in der ersten Lesung hatte Gall die Novellierung als Grundlage für ein „sicheres und friedliches Zusammenleben im Land“ bezeichnet.         
Außerdem sollen Polizisten und Hilfeleistende der Rettungsdienste besser vor Gefahren schwerwiegender Infektionskrankheiten geschützt werden, in dem die Polizei ermächtigt wird, eine Blutentnahme bei möglicherweise infizierten Menschen anzuordnen, wenn die Gefahr der Ansteckung besteht – zum Beispiel durch die Nadel eines Drogenkonsumenten, eine Bisswunde oder nach einer Vergewaltigung. Auch die Zuständigkeit des Polizeivollzugdiensts zur Erteilung von Platzverweisen wird geregelt.       

Runder Tisch zum Alkoholverbot an örtlichen Brennpunkten geplant

„Wir verbessern die Rechtssicherheit der Bürger und die Arbeitsbedingungen der Polizei“, wies Nikolaos Sakellariou (SPD) auf die Vorteile der Gesetzesänderung hin. Außerdem würden die verfassungswidrigen Bestimmungen im alten CDU-Gesetz in eine verfassungskonforme Fassung gebracht, stellte Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) fest. Positiv bewertete er auch die Möglichkeit der Ortung via Telekommunikation von Menschen in hilfloser Lage. Ulrich Goll (FDP) äusserte zwar „leicht Einwände“ bei den Bestimmungen zu den Speicherfristen von Daten, seine Fraktion trug aber die „vernünftige“ Novellierung mit.
Für die CDU bedauerte Alexander Throm, dass sich Grün-Rot nicht zur Ermächtigung an die Kommunen durchringen konnte, den Alkoholkonsum an örtlichen Brennpunkten zu verbieten. Dies hatte ursprünglich auch Innenminister Gall vorgesehen, war damit aber auf dem SPD-Parteitag gescheitert. „Wer regiert in Baden-Württemberg – die Grüne Jugend und die Jungsozialisten?“, fragte deswegen Throm süffisant.
Dazu bemerkten Abgeordnete der Regierungskoalition, Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) habe einen runden Tisch zum Thema geplant. Das Alkoholverbot sei lediglich ein „kleiner Teilausschnitt“, die Auswüchse müssten in umfassender Form angegangen werden, sagte Sckerl.  

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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14. und 15. November 2012