Debatten im Landtag vom 11. und 12. Oktober 2017

Regierung will Naturschutzgesetz weiter optimieren

Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung will das Naturschutzgesetz weiter optimieren und an den technischen Fortschritt anpassen. Dies sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Donnerstag bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Landtag. Baden-Württemberg verfüge über ein reichhaltiges Naturerbe und eine Reihe von unverwechselbaren Naturlandschaften. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ziele die Naturschutz-Strategie darauf ab, den Verlust der biologischen […]

Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung will das Naturschutzgesetz weiter optimieren und an den technischen Fortschritt anpassen. Dies sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Donnerstag bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Landtag. Baden-Württemberg verfüge über ein reichhaltiges Naturerbe und eine Reihe von unverwechselbaren Naturlandschaften. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ziele die Naturschutz-Strategie darauf ab, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und eine Wende einzuleiten. Zuletzt war das Gesetz 2015 umfänglich novelliert worden.
Neben redaktionellen Korrekturen und notwendige Klarstellungen die Vorschriften zu Verfahren der Naturschutzbehörden hinsichtlich Anhörung, Auslegung, Verkündung und Ersatzverkündung mit dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung, Effizienz und Digitalisierung grundlegend überarbeitet. Durch die Umressortierung vom Agrar- ins Umweltministerium werden Vorschriften des Nationalparks Schwarzwald angepasst sowie die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg umbenannt. Außerdem wird das Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz mit dem Mindestlohngesetz des Bundes harmonisiert. Untersteller erklärte, der hohe Standard beim Biotop-Schutz werde weiter aufrechterhalten. Regelungen für die Schutzgebietsausweisung würden zeitgemäß formuliert, die Benutzung von Segways würde mit Fahrrädern und Pedelecs gleichgestellt.

Abgeordnete von Grünen und CDU loben Nutzung der Digitalisierung

Markus Rösler (Grüne) sieht in der Gesetzesvorlage eine „gute und sinnvolle Aktualisierung“. Seit 2011 hätten die von Grünen geführte Landesregierungen den Naturschutz „viel stärker in den Mittelpunkt gerückt“. Naturerbe, Heimat, Vielfalt seien nicht nur Worthülsen. Rösler begrüßte, dass nach dem neuen Gesetz nun Selbstvermarkter auf Hinweisschildern für ihre regionalen und saisonalen Produkte werben können. Die Digitalisierung führe zu einem Bürokratieabbau und spare Papier. Beim Biotopschutz könne das Land nun vom Bundesnaturschutzgesetz abweichen.
Auch Raimund Haser (CDU) bewertete die Nutzung der Digitalisierung positiv. Verfahren würden beschleunigt, die Kompetenz gebündelt, der Vollzug vereinfacht, nannte er weitere Vorteile. Auch die Einführung der Bagatellgrenze, damit nicht jeder Anbau ein neues, umfangreiches Prüfungsverfahren erfordere, findet Haser gut. Deshalb äußerte er Unverständnis für Naturschutzverbände, die diese Regelung kritisieren.

SPD und FDP wollen, dass das Land mehr als bloß den Mindestlohn zahlt

Als „Bürokratieselbstbeschäftigung im Endstadium“, aber kein Naturschutz, apostrophierte Udo Stein (AfD) die Gesetzesvorlage. Er monierte, dass Gemeinden gezwungen werden, Grüngutsammelplätze einzäunen und Parkplätze bauen zu müssen.
SPD und FDP forderten in den Ausschussberatungen Änderungen bei den Bestimmungen zum Mindestlohn. Boris Weirauch (SPD) sagte, Baden-Württemberg „kann mehr als das Minimum“ zu zahlen. Die Unternehmen im Südwesten würden bereits jetzt mehr als den Mindestlohn von 8,84 Euro zahlen.
Auch Gabriele Reich-Gutjahr (FDP) witzelte, ob es sich beim Mindestlohn „um ein Biotop“ handele, das „vielleicht auf dem Kompost entsorgt“ werden könnte. Die Liberalen sehen Diskussionsbedarf bei einigen Artikeln, vor allem bei Regelungen im Spannungsfeld von Grundeigentum und Landnutzung. Hier sieht die FDP-Abgeordnete „kritische eigentumsrechtliche Inhalte“.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) signalisierte Gesprächsbereitschaft im Ausschuss. Die Regierung wolle auf diese Weise den Landesmindestlohn an den Bundesmindestlohn anpassen, um so auf eine Novellierung des Landestariftreuegesetzes verzichten zu können.

Quelle/Autor: Wolf Günther

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11. und 12. Oktober 2017