Debatten im Landtag vom 26. November 2014

Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Ständigen Ausschuss verwiesen

Stuttgart. Ohne Aussprache hat der Entwurf zum 16. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag am Mittwoch den Landtag passiert. Die Abgeordneten verwiesen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur weiteren Beratung in den Ständigen Ausschuss. Mit dem Gesetz soll die nach Artikel 50 der Landesverfassung erforderliche Zustimmung des Landtags erfolgen. Der 16. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag legt im Wesentlich den Rundfunkbeitrag neu fest; dieser soll […]

Stuttgart. Ohne Aussprache hat der Entwurf zum 16. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag am Mittwoch den Landtag passiert. Die Abgeordneten verwiesen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur weiteren Beratung in den Ständigen Ausschuss. Mit dem Gesetz soll die nach Artikel 50 der Landesverfassung erforderliche Zustimmung des Landtags erfolgen.
Der 16. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag legt im Wesentlich den Rundfunkbeitrag neu fest; dieser soll vom 1. April kommenden Jahres an monatlich 17,50 Euro betragen. Bis dahin beläuft er sich auf 17,98 Euro im Monat.  Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)  hatte in ihrem 19. Bericht die Senkung des Beitrags empfohlen.
Die zweite Regelung umfasst die Erhöhung der gesetzlich fixierten Ausgleichsmasse zur Unterstützung der kleinen Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk von derzeit 1,0 auf 1,6 Prozent des ARD-Nettobeitragsaufkommens.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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26. November 2014