Debatten im Landtag vom 14. Dezember 2016

Sitzmann bringt Haushalt in den Landtag ein

Stuttgart. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) bringt an diesem Mittwoch den Haushalt in den Landtag ein. Der Haushalt hat ein Volumen von rund 48 Milliarden Euro. Die Landesministerien müssen strukturelle, also dauerhafte Einsparungen in Höhe von 370 Millionen Euro erbringen. Auch bei Beamten und Kommunen soll gespart werden. Das Land verzichtet auf die Aufnahme neuer Schulden, […]

Stuttgart. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) bringt an diesem Mittwoch den Haushalt in den Landtag ein. Der Haushalt hat ein Volumen von rund 48 Milliarden Euro. Die Landesministerien müssen strukturelle, also dauerhafte Einsparungen in Höhe von 370 Millionen Euro erbringen. Auch bei Beamten und Kommunen soll gespart werden. Das Land verzichtet auf die Aufnahme neuer Schulden, steigt jedoch nicht in die Schuldentilgung ein.
Mehreinnahmen aus Steuern sollen stattdessen in die Sanierung von Infrastruktur und Gebäuden gesteckt werden. Dafür will die Regierung die Verordnung zur Landeshaushaltsordnung ändern, die vorsieht, dass Mehreinnahmen ab einer bestimmten Größe in den Schuldenabbau fließen müssen.
Das Land hat 47 Milliarden Euro Schulden. Das sind rund eine Milliarde Euro mehr als 2016 und an die neun Milliarden Euro mehr als der erste reguläre grün-rote Haushalt für 2012 auswies. Im Etat 2017 muss Grün-Schwarz eine Finanzierungslücke von 2,6 Milliarden Euro schließen.
Am Wochenende hatte der Bund der Steuerzahler den Haushaltsentwurf kritisiert. Er hat der grün-schwarzen Landesregierung eine unseriöse Haushaltspolitik vorgeworfen. Sie betreibe Trickserei, um den Schuldenabbau zu verhindern, sagte Steuerzahler-Chef Wilfried Krahwinkel gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Auch die FDP hatte bereits bei der Vorstellung des Entwurfs kritisiert, dass trotz hoher Steuereinnahmen keine Schulden abgebaut werden sollen.
Weitere Themen im Landtag am Mittwoch sind die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung auf Baden-Württemberg, die Nachwahl eines Mitglieds für den Verfassungsgerichtshof und ein Gesetzentwurf aller fünf Fraktionen Änderung des Volksabstimmungsgesetzes.

Quelle/Autor: sta

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

14. Dezember 2016